Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05550
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Inklusiv: Sachstandsbericht zur Entwicklung einer kommunalen Teilhabeplanung der Stadt Braunschweig - Kommunaler Aktionsplan (KAP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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05.12.2017
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Sachverhalt
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen über die Konkretisierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, in Deutschland in Kraft und ist somit geltendes Recht.
Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, die volle und wirksame Teilhabe (Inklusion) von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen und umzusetzen. Inklusion betrifft damit sowohl den privaten Sektor als auch den öffentlichen Bereich. Inklusion in allen Lebensbereichen ist damit eine große Herausforderung an eine Gesellschaft, die als langfristiger Prozess verstanden und angelegt sein muss.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 2. Juni 2015 die Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe "Braunschweig Inklusiv" als Grundlage für die lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) beschlossen. Diesem Beschluss ging ein im Jahr 2013 begonnener Entwicklungsprozess voraus, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsunternehmen, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, Anbieter von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, verschiedene städtische Fachbereiche und vor allem Menschen mit Behinderungen und Verbände zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beteiligt waren. Hieraus gründete sich im Juli 2014 die Arbeitsgemeinschaft (AG) Inklusion.
Durch die Leitlinie "Braunschweig Inklusiv" wurde festgelegt, dass es in Braunschweig eine Aktionsplanung zu entwickeln gilt, die sich auf Ziele in den folgenden sechs Lebensbereichen bezieht:
- Verkehr/Mobilität: Jede/r kann sich ungehindert und selbstbestimmt von einem Ort zum anderen bewegen.
- Wohnen: Jede/r soll frei wählen können wie, wo und mit wem er oder sie wohnen möchte.
- Freizeit, Kultur, Sport und Gesundheit: Unterschiedliche Teilhabevoraussetzungen der Menschen werden von Kulturschaffenden und Kulturveranstaltern sowie von den Verantwortlichen für Erholung, Freizeit, Sport und Gesundheit berücksichtigt.
- Arbeit: Jede/r erhält Anerkennung und Respekt für ihre/seine Fertigkeiten, Fähigkeiten und seinen verdienstvollen Beitrag zur Arbeitswelt.
- Erziehung und Bildung: Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen können gemeinsam aufwachsen und lernen.
- Öffentliches und politisches Leben: Es wird Mitbestimmung und Beteiligung an politischen Prozessen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Förderung und ggf. erforderlichen Assistenzleistung gewährleistet
In Folge dieser Festlegung wurde im Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit durch Beschluss des Rates Mitte März 2016 eine Koordinierungsstelle u. a. auch für Inklusionsaufgaben geschaffen. Daraufhin hat am 18. April 2016 eine Sitzung der AG Inklusion stattgefunden, bei der sich der städtische Koordinator, Herr Rüscher, vorgestellt hat und die weitere Vorgehensweise zur Erstellung eines Kommunalen Aktionsplanes (KAP) für die Stadt Braunschweig beraten und beschlossen wurde.
Es wurde eine Planungsgruppe gebildet, die unter Moderation des städtischen Koordinators in insgesamt drei Sitzungen den Entwurf einer Geschäftsordnung für die AG Inklusion inkl. der anderen Gremien, den Grobentwurf eines KAP sowie Vorschläge für die Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung einer zu bildenden Lenkungsgruppe erarbeitet hat. Die AG Inklusion hat die Arbeitsergebnisse der Planungsgruppe zwischenzeitlich in drei Sitzungen unter Beteiligung der Fraktionen und der Gruppe im Rat der Stadt Braunschweig beraten und sich in der letzten Sitzung im November mit diesen Themen abschließend befasst.
Die nunmehr erforderliche Konstituierung der Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Oberbürgermeisters, in die insgesamt 14 Vertreter/innen aus vier Gruppen (Menschen mit Behinderung, Interessenvertreter, Ratsmitglieder, Verwaltung) entsandt werden, soll in eine „Braunschweiger Inklusions-Konferenz“ überleiten, in die sich neben den bisher Beteiligten (wieder) alle interessierten Braunschweigerinnen und Braunschweiger mit ihren Ideen und Erfahrungen einbringen können.
Für die vorgenannten Gremien haben zwischenzeitlich folgende Sitzungen stattgefunden bzw. sind folgende Sitzungstermine geplant:
Planungsgruppe- 11.01.2017
- 28.02.2017
- 24.04.2017
AG Inklusion- 26.07.2017
- 29.09.2017
- 03.11.2017
Lenkungsgruppe- 01 / 2018
AG Inklusion- 1. Quartal 2018
Braunschweiger Inklusions-Konferenz- 2. Quartal 2018
Einzelheiten zur Zusammensetzung und den jeweiligen Aufgaben der Gremien gehen aus der von der AG Inklusion am 3. November 2017 beschlossenen „Geschäftsordnung für die am Prozess zur Entwicklung einer kommunalen Teilhabeplanung der Stadt Braunschweig – Kommunaler Aktionsplan (KAP) – beteiligten Gremien“ hervor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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