Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05829-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2017 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt4E.210195 IGS W.-Bracke / Kostenübern. NiWo
Sachkonto421190 Instandhaltung fremder Immobilien
Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 566.300,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2017:0,00 €
außerplanmäßig beantragt:566.300,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:566.300,00 €
Entsprechend der Vereinbarung mit der NiWo (Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig) werden die Kosten des Austausches der Lüftungsanlage in der Sporthalle der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule durch die Stadt getragen. Aufgrund einer darauf aufbauenden aktuellen Vereinbarung mit der NiWo aus dem Jahr 2017 und dem bereits erfolgten Einbau der Lüftungsanlage im Jahr 2017 ist zum Jahresabschluss 2017 eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen in Höhe von 566.300 € zu bilden.
Es war zunächst gemäß der 1. Nachtragsvereinbarung zum Projektvertrag mit der NiWo über den Neubau der Schule und die Sanierung der Sporthalle angedacht (Drucksache 17-04506), die Kosten für den Austausch der Lüftungsanlage nach und nach über jährliche Einsparungen u. a. bei der Miete zu finanzieren.
Um die Rückstellungsbildung in 2017 abwickeln zu können, müssen jedoch Deckungsmittel bereits in 2017 bereitgestellt werden. Zur Deckung sollen daher Mehrerträge aus der Gewerbesteuer herangezogen werden.
Die überzahlten Beträge für die Miete und Instandhaltung sowie des Mieterdarlehens für das Schulgebäude werden von der NiWo unter Anrechnung der gestiegenen Aufwendungen für Miete, Instandhaltung, Nebenkosten und Mieterdarlehen der Sporthalle zeitnah erstattet.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | 1.61.6110.01
301310
| Steuern, allg. Zu- weisungen Gewerbesteuer
| 566.300,00 € |
Haushaltsplan 2017 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft
Finanzhaushalt
Zeile 30 sonstige Investitionen
Sachkonto 788550 Gewährung Ausleihungen Konzernunternehmen
Bei dem o.g. Sachkonto wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 9.160.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2017 | 0,00 € |
außerplanmäßig beantragt: | 9.160.000,00 € |
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel | 9.160.000,00 € |
Den genannten Betrag von 9.160.000,00 Euro hat die Sonderrechnung Abfallwirtschaft innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH ausgeliehen. Eine solche Ausleihung innerhalb des Konzerns der Stadt Braunschweig ist wirtschaftlich sinnvoll, da zum einen die Finanzierungskosten des Darlehens in Höhe des marktüblichen Kreditzinses innerhalb des Konzerns verrechnet und nicht an externe Kreditinstitute gezahlt werden und zum anderen das Guthaben des bestehenden Girokontos, das auf Sicht mit Verwahrgebühren belastet werden wird, reduziert werden kann (s. Mitteilung 16-03462 vom 9. Januar 2017 an den Finanz- und Personalausschuss).
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH benötigt diese Mittel zur Zwischenfinanzierung von Wohnbaumaßnahmen im Nördlichen Ringgebiet und am Alsterplatz. Rückzahlungen sind für den April und den Oktober 2018 vereinbart, so dass die zusätzlichen Auszahlungen durch die entsprechenden Einzahlungen wieder ausgeglichen werden.
Im Finanzhaushalt der Sonderrechnung ist diese Ausleihung nicht veranschlagt, so dass es zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gekommen ist.
Eine Deckung im Haushaltsjahr 2017 ist durch die vorhandenen liquiden Mittel sichergestellt.
