Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05748-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung öffentlicher Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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zur Kenntnis
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30.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bei der fraglichen Fläche handelt es sich um das Flurstück 371/715 der Gemarkung Querum, Flur 8. Dies ist ein Privatgrundstück (Weichselweg Nr. 5). Auf der städtischen Fläche, für die der Bebauungsplan QU 30 festgesetzt ist, gibt es keine Pachtverhältnisse.
Zu Frage 2:
Es gibt keine laufenden städtischen Pacht- oder Verkaufsvorgänge für diesen Bereich.
Zu Frage 3:
Eine Bebauung des rückwärtigen Bereichs des Grundstücks Neißeweg 8 ist nicht vorgesehen und auch nicht zulässig. Es gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan QU 30, der hier öffentliche Grünanlage festsetzt.
