Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05823-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Emsviertel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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29.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2017 (17-05823) wird wie folgt Stellung genommen.
Die Verwaltung hatte im Jahr 2008 ein integriertes Stadtteilentwicklungs- und Handlungs-konzept für die nördliche Weststadt erarbeitet und auf dessen Grundlage einen Förderantrag für den Programmteil „Soziale Stadt“ beim zuständigen Landesministerium gestellt. Dieser Antrag wurde vom Land Niedersachsen abschlägig beschieden. Der Stadt wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, auf Grundlage des genannten integrierten Stadtteilentwicklungs- und Handlungskonzeptes Städtebaufördermittel im Rahmen des Programmteils „Stadtumbau West“ zu beantragen.
Mit dem Bewilligungsbescheid des Landes vom 16.06.2009 ist die Stadt Braunschweig in das Förderprogramm „Stadtumbau West“ – Nördliche Weststadt mit dem Teilbe-
reich 1 – Ilmweg ab 2009 aufgenommen worden. Der Bereich des Emsviertels, der ein Teil des Antrages war, wurde nicht aufgenommen.
Gespräche mit dem Land im Jahr 2015 ergaben, dass die Priorität zuerst einmal auf der Förderung des Donauviertels liegt. Eine zukünftige Aufwertung des Emsviertels wurde damit aber nicht in Frage gestellt. Das Fördergebiet Donauviertel grenzt an das Emsviertel. Die Effekte der Maßnahmen im Fördergebiet, wie zum Beispiel der Neubau des Kinder- und Teeny-Klub „Weiße Rose“ oder die Neuplanung des Kulturpunktes West, werden sich daher auch positiv auf das Emsviertel auswirken. Durch den Neubau der IGS Weststadt und den privaten Aktivitäten am neuen Alsterplatz erfährt das Emsviertel bereits jetzt positive Effekte.
Angesichts des gerade laufenden Projektes Donauviertel ist es frühestens ab dem Jahr 2020 sinnvoll, erneut zu prüfen, ob auf Basis der dann geltenden Förderbedingungen ein Förderantrag Aussicht auf Erfolg hat.
