Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05897

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Haushaltsplan 2018 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden

Beschlüsse zu

 

-     den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt

(Anlage 1)

-     den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)

2017-2021 (Anlage 2)

-     den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 3)

-     den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2017-2021 (Anlage 4)

-     den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 5)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Haushaltsplan 2018 für die Sonderrechnung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement, für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2018 / Investitionsprogramm 2017-2021 sind dem Rat

vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 06. Februar 2018 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum

Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge

sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als

Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.


Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte haben Änderungen der Produkterträge und

-aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der

Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können

daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2018 abgebildet werden.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2018 fehlten beim Teilhaushalt des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr versehentlich die beiden wesentlichen Produkte 1.54.5400.05 und 1.54.5400.06. Diese sind daher zur Kenntnis beigefügt (Anlage 7) und werden im endgültigen Haushaltsplan wieder abgebildet werden.


 

 

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