Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05868

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 


„Dem Haushaltsentwurf der Teilhaushalte und dem Investitionsmanagement 2017 - 2021

der Organisationseinheiten

 

- Fachbereich 60 Bauordnung und Brandschutz

- Fachbereich 61 Stadtplanung und Umweltschutz

- Referat 0120 Stadtentwicklung und Statistik

- Referat 0600 Baureferat

- Referat 0610 Stadtbild und Denkmalpflege

 

wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Ansatzveränderungen der Verwaltung gefassten Beschlüsse zugestimmt.

 

Die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Anträge werden hiermit zur Beratung für die

Haushaltslesung des Rates überwiesen. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.“

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 


Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2018/ Investitionsmanagement 2017 - 2021 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am

06. Februar 2018 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sowie die Änderungsanträge der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2018 in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die vom Planungs- und Umweltausschuss zu behandelnden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt, die auch Anträge anderer Organisationseinheiten betreffen, sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.

 

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte haben Änderungen der Produkterträge und –aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2018 abgebildet werden.

 

 

 

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