Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05867-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgaben für Flüchtlinge, Migranten, UmFe etc. in allen Teilergebnishaushalten der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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30.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 17.11.2017 [17-05867] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit
Im Jahr 2016 entstanden der Stadt Braunschweig für die vom Land Niedersachsen zugewiesenen erwachsenen geflüchteten Menschen, deren Kinder und ca. 50 Menschen, die bereits Ende 2015 aus humanitären, gesundheitlichen oder familiären Gründen in Braunschweig lebten, Personal-, Transfer-und Sachaufwendungen von rd. 8,34 Mio. Euro für im Jahresdurchschnitt 312 Personen.
Im Haushaltsplan 2017 sind rd. 9,45 Mio. Euro für Unterbringung, Versorgung und Betreuung für im Jahresdurchschnitt 550 Personen vorgesehen, das entspricht 18.000 Euro pro Person.
Teilhaushalt Jugend und Familie:
Zu dem wesentlichen Produkt 1.36.3630.XX.0X – Unbegleitete minderj. Flüchtlinge –umF gehören laut dem Haushaltsplanentwurf 2018 folgende Leistungen:
1.36.3630.11.02 Inobhutnahme unbegl. Minderj. Flüchtl.
1.36.3630.11.03 Vorläufige Inobhutnahme umF
1.36.3630.09.03 Stationäre Betreuung umF
1.36.3630.07.09 Ambulante Betreuung umF
Die Betrachtung der obengenannten Produkte ergibt folgendes Bild:
Ertrag 2016 ca. 11,6 Mio.€
Aufwand 2016 ca. 11,9 Mio.€
Ertrag 2017 (Plan) ca. 23,2 Mio. €
Aufwand 2017 (Plan) ca. 23,6 Mio. €
Ertrag 2018 (Plan) ca. 17,5 Mio. €
Aufwand (Plan) ca. 16,6 Mio.€
„Im stationären Bereich werden ca. 160 Fälle geplant. Hinzu kommen Inobhutnahmen und vorläufige Inobhutnahmen (die nur einen kurzen Zeitraum betreut werden), so dass jährlich 250 – 500 Fälle hinzu gezählt werden müssen.“
Zu Frage 2:
Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit
Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind rd. 9,64 Mio. Euro für Unterbringung, Versorgung und Betreuung für im Jahresdurchschnitt 550 Personen vorgesehen, das entspricht ebenfalls ca. 18.000 Euro pro Person. Eine Steigerungsrate ist nicht eingeplant.
Zu Frage 3:
Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit
Für sozial schwache oder pflegebedürftige oder durch Behinderungen beeinträchtigte Menschen sind im Haushaltsplan 2017 Transferaufwendungen nach SGB XII und SGB II von 158,5 Mio. Euro und Kostenbeiträge u.ä. der Leistungsbezieher sowie Erstattungen von Bund und Land von 109 Mio. Euro eingeplant, mithin eine Nettobelastung von 49,5 Mio. Euro. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für diese Bereiche Transferaufwendungen von 162,6 Mio. Euro sowie Kostenbeiträge u.ä. der Leistungsbezieher sowie Erstattungen von Bund und Land von 112,1 Mio. Euro und somit eine Nettobelastung von 50,5 Mio. Euro veranschlagt.
Von vorgenannten Transferaufwendungen entfallen:
- auf Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 2017 2,86 Mio. Euro, 2018 rd. 2,84 Mio. Euro für durchschnittlich 490 bzw. 450 Leistungsbezieher, solange die Klärung der Anspruchsvoraussetzungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung für Arbeitssuchende noch nicht abgeschlossen ist..
- auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen 2017 21 Mio. Euro für 3.650 Personen und 2018 22 Mio. Euro für 3.750 Personen. Der Bund erstattet die Aufwendungen seit 2014 zu 100%.
- auf Kosten der Unterkunft und Heizung SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) 2017 53,8 Mio. Euro für 11.500 Bedarfsgemeinschaften/Haushalte und 2018 55,1 Mio. Euro für 11.450 Bedarfsgemeinschaften/Haushalte. Nach Abzug der Bundesbeteiligung und dem Landeszuschuss aus Wohngeldeinsparungen seit Einführung Hartz IV ergibt sich für 2017 eine Nettobelastung von 29,4 Mio. Euro, für 2018 29,8 Mio. Euro. (Eine Bedarfsgemeinschaft/ein Haushalt besteht aus durchschnittlich 1,7 leistungsberechtigten Personen)
Für Menschen mit geringem Einkommen, die keiner weiteren Transferleistungen bedürfen gibt es Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Wohngeldleistungen wurden 2017 mit 5,5 Mio. Euro und 2018 mit 5 Mio. Euro eingeplant für jeweils rd. 2.300 Haushalte. Bund und Land erstatten die Aufwendungen je zur Hälfte.
Für die Wohnungslosenunterbringung sind 2017 Personal- und Sachkosten von 1,94 Mio. Euro eingeplant, für 2018 1,96 Mio. Euro für jährlich durchschnittlich 200 Haushalte bzw. 250 Personen mit unterschiedlicher Aufenthaltsdauer bis zur Versorgung mit Wohnraum.
