Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05873-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Sicherheits-Zertifizierung Flughafen (EASA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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30.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17. November 2017 (17-05873) wurde die Flughafen Braunschweig-Wolfsbrug GmbH um Stellungnahme gebeten, welche hierzu mitteilt:
Zu Frage 1:
Gegenstand der EASA-Zertifizierung sind die Infrastruktur des Flughafens sowie die betrieblichen und organisatorischen Prozesse des Flughafenbetreibers. Wesentlich sind dabei mögliche Beeinträchtigungen des Flugbetriebs durch nicht EASA-konforme Ausformung der Flughafenanlagen (Start-/Landebahn, Rollwege, Vorfeldflächen), Hindernisse oder auf den Flug- bzw. Flughafenbetrieb einwirkende Gefahren (z.B. Vogelschlag).
Von der angesprochenen Anlage gehen insoweit keine Gefahren für die Flugbetriebsabwicklung aus. Ein eventuelles vom Betrieb der Anlage ausgehendes
(Rest-) Risiko wäre gegebenenfalls im Rahmen der Festsetzung von Flugverfahren zu bewältigen. Diese Flugverfahren werden durch Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – delegiert auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) – erlassen, sind also nicht Gegenstand der EASA-Zertifizierung. Somit ist auch eine Überprüfung der Routen nicht Gegenstand der EASA-Zertifizierung der Flughäfen durch die Landesluftfahrtbehörden.
Zu Frage 2:
Verwiesen wird auf die Ausführungen zu Frage 1.
Es gilt das gesprochene Wort.
