Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05873-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17. November 2017 (17-05873) wurde die Flughafen Braunschweig-Wolfsbrug GmbH um Stellungnahme gebeten, welche hierzu mitteilt:

 

Zu Frage 1:

 

Gegenstand der EASA-Zertifizierung sind die Infrastruktur des Flughafens sowie die betrieblichen und organisatorischen Prozesse des Flughafenbetreibers. Wesentlich sind dabei mögliche Beeinträchtigungen des Flugbetriebs durch nicht EASA-konforme Ausformung der Flughafenanlagen (Start-/Landebahn, Rollwege, Vorfeldflächen),  Hindernisse oder auf den Flug- bzw. Flughafenbetrieb einwirkende Gefahren (z.B. Vogelschlag).

 

Von der angesprochenen Anlage gehen insoweit keine Gefahren für die Flugbetriebsabwicklung aus. Ein eventuelles vom Betrieb der Anlage ausgehendes
(Rest-) Risiko wäre gegebenenfalls im Rahmen der Festsetzung von Flugverfahren zu bewältigen. Diese Flugverfahren werden durch Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – delegiert auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) – erlassen, sind also nicht Gegenstand der EASA-Zertifizierung. Somit ist auch eine Überprüfung der Routen nicht Gegenstand der EASA-Zertifizierung der Flughäfen durch die Landesluftfahrtbehörden.

 

Zu Frage 2:

 

Verwiesen wird auf die Ausführungen zu Frage 1.

 

Es gilt das gesprochene Wort.
 

 

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