Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05829-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2017 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Finanzhaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt4E.210170 Stadthalle Sanierung
Sachkonto787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.006.600,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2017:0,00 €
außerplanmäßig beantragt: 4.006.600,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:4.006.600,00 €
Gemäß der Ergänzungsvorlage zu der Ratsvorlage „Projekt Sanierung Stadthalle“ (17-05844) wird die Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) beauftragt, die Sanierung der Stadthalle zu den in den der Vorlage gennannten Konditionen zu begleiten.
Da die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2018 nicht enthalten sind, war bisher vorgesehen, die zusätzlichen Mittel zur Haushaltslesung 2018 im Rahmen der Anmeldung der Ansatzveränderungen bereitzustellen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Haushaltsfreigabe jedoch nicht abgewartet werden kann, da die Beauftragung der PD für die erste Beratungsstufe, die ein Gesamthonorar von 4.006.504,80 € bindet, noch im Dezember 2017 erfolgen muss, damit sofort die Vorbereitungen beginnen können, um den sehr engen Zeitplan einzuhalten.
Nach dem Zeitplan für den geplanten Sanierungsablauf der Stadthalle soll die Sanierung im Frühjahr 2020, wie in der Vorlage zur Grundsatzentscheidung (17-05842) dargestellt, beginnen und im September 2021 beendet sein. Dieser Zeitraum wurde gewählt, damit nur eine Wintersaison, in der die Stadthalle am stärksten ausgelastet ist, von der Schließung betroffen ist.
Die Auftragserteilung wird dem Rat in seiner Sitzung am 19.12.2017 zur Entscheidung vorgelegt. Die Bereitstellung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel ist davon abhängig, ob der Erteilung im Rat zugestimmt wird. Sofern der Rat dem Vorhaben nicht zustimmt, werden die außerplanmäßigen Mittel nicht in Anspruch genommen.
Zur Deckung stehen bereits für diesen Zweck eingeplante Haushaltsmittel in Höhe von 694.343,25 € unter dem Projekt 3E.210007 „Stadthalle / Vorplanung Sanierung“ zur Verfügung. Der zusätzliche Mittelbedarf kann durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer gedeckt werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 3E.210007.00.595 | Stadthalle / Vorplanung Sanierung | 694.343,25 € |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 301310 | Steuern, allgemeine Zuweisungen/Umlagen/ Gewerbesteuer | 3.312.256,75 € |
