Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05843
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von Darlehen und Weitergabe an städtische Gesellschaften (Experimentierklausel) Grundsatzentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eröffnet die Möglichkeit, dass Kommunen Kredite zu Kommunalkonditionen für ihre kommunalen Gesellschaften aufnehmen können. Auf Grundlage des § 181 Absatz 1 NKomVG kann das für Inneres zuständige Ministerium im Interesse der Erhaltung oder der Verbesserung der Leistungsfähigkeit einer Kommune für die Erprobung neuer Möglichkeiten der Aufnahme und Bewirtschaftung von Krediten auf Antrag Ausnahmen von den §§ 120 (Kredite) und 122 (Liquiditätskredite) NKomVG zulassen.
Mit dieser Experimentierklausel wird den Kommunen die Aufnahme und Bewirtschaftung von
Krediten und Liquiditätskrediten im Rahmen einer Konzernkreditfinanzierung ermöglicht. Das bedeutet, dass die Kommune Kredite für ihre kommunalen Gesellschaften aufnimmt und sie, versehen mit einem Zinsaufschlag zur Anpassung an den marktüblichen Zins, an die Gesellschaften weitergibt.
Die Experimentierklausel soll die Fortentwicklung der kommunalen Kreditwirtschaft erleichtern sowie den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, innovative Modelle der Aufnahme und Bewirtschaftung von Krediten zu erproben.
Ich erwarte, dass die Bündelung der einzelnen Kredite zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Kreditkonditionen führen wird. Die wirtschaftlichen Vorteile durch die ohnehin bereits bestehenden besonderen Kommunalkreditkonditionen würden sich damit für den Konzern noch weiter erhöhen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, dass die Kreditinstitute der Stadt Braunschweig in der Regel längere Zinsbindungszeiträume gewähren als ihren kommunalen Unternehmen. Die städtischen Gesellschaften haben in der Vergangenheit im Regelfall keine Zinsbindungszeiträume von mehr als 10 Jahren abschließen können. Es ist deshalb zu erwarten, dass längere Zinsbindungen nicht nur zu strategischen, sondern auch zu wirtschaftlichen Vorteilen führen werden.
Darüber hinaus wird die angestrebte Konzernfinanzierung zu einer verbesserten Transparenz hinsichtlich des konzerninternen Kredit- und Liquiditätsmanagements führen und die Stellung der von der Stadt vor ca. einem Jahr eingerichteten Arbeitsgruppe Treasury stärken, die sich aus Vertretern der Stadt und städtischer Gesellschaften zusammensetzt. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es u.a. die finanziellen Aktivitäten im Konzern Stadt zu koordinieren und Grundsatzentscheidungen über Instrumente und Richtlinien für Kreditaufnahmen vorzubereiten. In der Folge wird in der Kernverwaltung ein Finanzierungs-Know-how entstehen, das den städtischen Gesellschaften zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung würde die Stadt Schuldner für die Kredite der teilnehmenden Gesellschaften und dadurch die Verschuldung des Kernhaushaltes ansteigen. Im Konzernabschluss werden dann allerdings die gegenseitigen Zahlungsströme aus der Kreditaufnahme und -weiterleitung sowie den Zins- und Tilgungsleistungen „konsolidiert“ und die Zuordnung transparent dargestellt.
Die Experimentierklausel ist zwar bis zum 31.12.2018 befristet, dennoch schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Braunschweig im Haushaltsjahr 2018 an der Erprobung teilnimmt. Beabsichtigt ist Ausnahmen für die Aufnahme von Investitionskrediten für das Klinikum, die Grundstücksgesellschaft und für die Verkehrs-GmbH zu beantragen. Die Aufnahme dieser Kredite ist in den jeweiligen Wirtschaftsplänen vorgesehen, das Kreditvolumen wird rd. 43,2 Mio. Euro betragen. Mit den Gesellschaften ist dieses Vorgehen abgestimmt.
Organisatorisch soll die Konzernkreditaufnahme und Bewirtschaftung vom Fachbereich 20 wahrgenommen werden.
