Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05890
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe; Sanierung / Instandhaltungspauschale
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen wird wie folgt geändert (vergl. Anlage 2):
C) Instandhaltungspauschale (Grundstücks- und Gebäudekosten) (ehemals Investiti-onspauschale)
Satz 1 und 2 werden ersetzt durch:
Für Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung erforderlich sind, wird eine jährliche Pauschale pro geförderte Gruppe in Höhe von 8.550 € berücksichtigt.
Voraussetzung für die Gewährung der Instandhaltungspauschale ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Sicherstellung zukünftig erforderlicher Instandhaltungen/Sanierungen entsprechend der Anlage 2 zu diesem Ratsbeschluss.
Für Einrichtungen der Förderkategorien „Regelkindertagesstätten in Betriebsträgerschaft“ und „Regelkindertagesstätten in angemieteten Räumen“ entfällt die Instandhaltungspauschale.
Satz 3 und 4 bleiben unverändert.
Satz 5 wird wie folgt geändert:
Die genannten Beträge für Eltern-Kind-Gruppen wurden, wie angegeben, auf der Basis des Jahres 1999 ermittelt und entsprechend hochgerechnet.
Die getroffenen Regelungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Von der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) wurde darauf hin-gewiesen, dass die bisherigen Regelungen im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe zur Finanzierung der Instandhaltungskosten nicht ausreichen, um die erforderlichen Sanierungsbedarfe in den eigenen Einrichtungen zu beheben und in Zukunft eine fortlaufende und dauerhafte Sanierung sicherzustellen.
Mit Vertretern der AGW wurden daher eingehende Gespräche geführt, die zu folgenden ein-vernehmlichen Ergebnissen geführt haben:
- Für Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung erforderlich sind, wird die jährliche Pauschale pro geförderter Gruppe auf insgesamt 8.550 € aufgestockt.
Die Instandhaltungspauschale pro geförderter Gruppe beträgt aktuell 4.912 € jährlich (Basisbetrag 1999 4,12 DM pro qm bei 150 qm pro Gruppe pro Monat, der Basisbetrag wurde fortlaufend dynamisiert). In der bisherigen Kalkulation der Instandhaltungspauschale sind keine Beträge für die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen der Kindertagesstätten enthalten. Diese werden nunmehr berücksichtigt. Entsprechend der im PAM vorgesehenen Dynamisierung für Sachkosten erfolgt auch weiterhin die Anpassung der Instandhaltungspauschale ab dem Jahr 2019.
In die Instandhaltungspauschale werden die bisher über das Sanierungsprogramm der Stadt gewährten Haushaltsmittel für Sanierungen in Kindertagesstätten der freien Träger (180.000 €) einbezogen. Mit der Einpreisung der Mittel des Sanierungsprogramms entfällt das bisher sowohl für die Träger als auch für die Verwaltung zeitaufwändige Verfahren der Einzelgewährung mit baufachlicher Prüfung und Verwendungsnachweis von Maßnahmen.
Der erforderliche Mittelmehrbedarf in Höhe von 316.800 € (Gesamtkosten 496.800 € abzüglich 180.000 € aus bisherigem Sanierungsprogramm) ist im Haushaltsentwurf 2018 berücksichtigt.
Eltern-Kind-Gruppen sind von der Neuregelung nicht betroffen, da diese in angemieteten Objekten betrieben werden, evtl. Instandhaltungsmaßnahmen fallen in die Zuständigkeit des Eigentümers. Bei der Änderung in Satz 5 handelt es sich nur um die ergänzende Klarstellung, dass das bisherige Berechnungsverfahren nur noch für Eltern-Kind-Gruppen gilt, die aufstockend zu Kaltmiete eine geringere Instandhaltungspauschale erhalten.
- Die bisher nicht auskömmlich gestaltete Instandhaltungspauschale hat in den vorhandenen Einrichtungen zu einem erheblichen Sanierungsstau geführt, für dessen Abbau noch weitere Regelungen und Vereinbarungen mit den freien Trägern zu erarbeiten sind. Die Abarbeitung des Sanierungsstaus ist erforderlich, um die weitere Nutzung der Gebäude, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf eine Krippen- und Kindergartenbetreuung zwingend erforderlich sind, sicherzustellen. Angedacht ist ein Programm, wonach verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren 2/3 der Kosten für bereits aufgelaufene Sanierungserfordernisse eine zusätzliche Förderpauschale an die Einrichtungen der freien Träger ausgezahlt werden könnte. Dabei würde die Höhe der Förderpauschale nach Anzahl der Gruppen und nach Alter der Einrichtung differenziert werden. 1/3 der Kosten sollen analog der Regelungen des bisherigen Sanierungsprogramms beim Träger verbleiben. Auch hier gab es bereits Gespräche mit Vertretern der AGW, die sich mit einem solchen Verfahren grundsätzlich einverstanden erklärt haben.
- Unabhängig von Sanierungsnotwendigkeiten ist die Modernisierung von älteren
Einrichtungen bei allen Trägern von Kindertagesstätten, die nicht mehr aktuellen
Standards entsprechen, zu sehen. Dieses Themengebiet fällt ausdrücklich nicht in
den Bereich des vorgesehenen Programms zur Abwicklung des Sanierungsstaus,
da mit der Sanierung nur die Aufrechterhaltung des bestehenden Betriebs abgedeckt
ist. Mit der AGW wurde daher vereinbart, dass die älteren Kindertagesstätten
mittelfristig einem Check unterzogen werden, ob sie heutigen Qualitätsanforderungen
noch entsprechen. Die städtischen Kindertagesstätten sind einzubeziehen. In einem
ersten Schritt sollen 2018 Begehungen entsprechender Einrichtungen erfolgen. Die
Zusammensetzung der „Begehungskommission“ wird mit den Trägern von
Kindertagesstätten abgestimmt und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung
vorgeschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
69,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
148,6 kB
|
