Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05917
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für Einwohnerbefragungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0120 Stadtentwicklung und Statistik; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum 1. November 2016 hat der Gesetzgeber in § 35 NKomVG die bisher dort geregelte Bürgerbefragung zu einer Einwohnerbefragung umgestaltet. Die seit dem Jahr 2003 vorhandene Braunschweiger Rahmensatzung für Bürgerbefragungen steht damit zur Disposition.
Die Neufassung von § 35 NKomVG für den Rat wie auch die Regelungen in § 93 Abs. 3 NKomVG für die Stadtbezirksräte setzen künftig keinen Satzungsbeschluss mehr voraus. Für eine Befragung der Einwohner nach NKomVG - und damit nach wahlrechtlichen Grundsätzen - wäre in Zukunft ein einfacher Durchführungsbeschluss des jeweils zuständigen Gremiums ausreichend.
Gleichwohl hält es die Verwaltung aus Zweckmäßigkeitsgründen für geboten, für künftige Einwohnerbefragungen in Braunschweig neben den auf den Einzelfall bezogenen Regeln zur konkreten Fragestellung und der Art der Durchführung einen weiter gefassten einheitlichen Rahmen festzulegen. Dazu soll - analog den Regelungen einer Wahlordnung - eine neugefasste Rahmensatzung für Einwohnerbefragungen erlassen werden (Anlage).
Die Satzung für Bürgerbefragungen vom 6. März 2003 ist aufzuheben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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