Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05288-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.08.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung hat die Anfrage des Stadtbezirksrates zum Anlass genommen, die Verkehrssituation zu überprüfen.

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Einrichtung der verkehrsberuhigten Bereiche. Maßgebend ist die bauliche Situation der auszuschildernden Straße. Die als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325) erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht als verkehrsberuhigter Bereich beschildert sind, unterscheidet. In der Regel ist dafür ein niveaugleicher Ausbau erforderlich. Im Steintorwall zwischen Leonhardstraße und Löwenwall ist dies nur teilweise der Fall. Aus diesem Grunde kommt die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches für den südlichen Steintorwall nicht in Betracht.

 

Da die Anfrage im Zusammenhang mit Hinweisen zu zu schnellem Fahren steht, teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelung in verkehrsberuhigten Bereichen mit zunehmender Länge der Fahrstrecke eher ab- als zunimmt. Auch dies spricht gegen eine Ausweitung der Regelung an dieser Stelle.

 

Bei der Überprüfung fiel jedoch auf, dass die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches Löwenwall aufgrund ihres Standortes schwierig zu erkennen ist. Dies mag einer der Gründe für nicht angepasste Geschwindigkeit sein. Die Verwaltung hat daher die Versetzung der Beschilderung in den unmittelbaren Sichtbereich von Fahrzeugführern angeordnet, so dass sie bereits wahrgenommen werden kann, wenn beispielsweise von der Leonhardstraße in den Steintorwall eingebogen wird. Die hierfür erforderlichen Arbeiten werden in Abhängigkeit vom vorherrschenden Wetter kurzfristig erledigt.
 

 

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