Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05881-01
Grunddaten
- Betreff:
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Grünphasendauer bei Lichtzeichenanlagen (Ampeln) und Start-Stopp-Automatik bei KFZ
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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05.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe PARTEI/PIRATEN vom 19.11.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
In der StVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ist die Farbfolge der Wechsellichtzeichen (Signalgeber) und in der RILSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) die Dauer der einzelnen Phasen festgelegt.
Die Übergangszeit von Rot auf Grün ist in der RILSA 2015 mit einer Sekunde festgelegt. In dieser Sekunde werden die Farben Rot und Gelb gleichzeitig gezeigt. Nach dieser Übergangszeit von 1 Sekunde springt das Signal auf Grün.
Abweichungen von den o. g. Gesetzen/Vorschriften sind unzulässig.
