Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05840
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Braunschweig, Betrieb gewerblicher Art - Verpachtung Stadion - Eintracht Stadion, Hamburger Straße in Braunschweig Erweiterung und Erneuerung der Flutlichtanlage für den Erstligabetrieb Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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05.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Vorhaben wird gemäß den Plänen vom 17.11.2017 zugestimmt.
Die Gesamtkosten der Erweiterung und Erneuerung der Flutlichtanlage zur Schaffung der Voraussetzungen für den Erstligabetrieb werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 17.11.2017 auf insgesamt 1.400.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Haupt-satzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Maßnahmen zur Erhöhung der Beleuchtungs-stärke auf dem Spielfeld, bestehend aus der Erweiterung der Flutlichtanlage mittels Strahlern an den Tribünendächern und Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten.
Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus der Forderung der Deutschen Fußball Liga (DLF) gemäß der aktuellen Medienrichtlinie. Nach der Richtlinie wird eine Beleuchtungs-stärke von 1.400 Lux für den Erstligabetrieb und eine Beleuchtungsstärke von 1.200 Lux für den Zweitligabetrieb gefordert. Ab der Spielzeit 2019/2020 (01.07.2019) erhöht sich die Anforderung für den Erstligabetrieb von derzeit 1.400 Lux auf 1.600 Lux.
Die Bereitstellung der geforderten Beleuchtungsstärken ist lizenzrelevant.
Da eine stufenweise Erhöhung von der derzeit notwendigen 1.200 (Zweitligabetrieb) auf 1.600 Lux (Erstligabetrieb) sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht darstellbar ist, ist es vorgesehen, die Erstligaanforderungen zu berücksichtigen. Daneben bietet diese Lösung die Sicherheit bezüglich möglicher Forderungen der DFL zu Anhebungen der Beleuchtung im Zweitligabetrieb.
Neben den vorgenannten rechtlichen Erfordernissen gibt es technische Gründe zur Erneuerung der vorhandenen Strahler auf den Flutlichtmasten. Diese Strahler wurden im Jahre 2002 zur Einhaltung der damaligen Beleuchtungsstärke (800 Lux) erneuert, weisen allerdings inzwischen deutliche Einbußen bei der Lichtleistung (derzeit 600 Lux) aufgrund des Alters auf.
Zur Erhaltung der Lichtleistung wären nunmehr Instandsetzungsmaßnahmen in Form des Austauschs der Reflektoren und anderer Bauteile erforderlich, die allerdings durch das Alter der Strahler (15 Jahre) nicht wirtschaftlich darstellbar sind.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm bleibt unverändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Der eigentlichen Planung wurde ein Technologievergleich zwischen klassischer Metalldampf-lampentechnik und neuester LED-Technik vorgeschaltet, in dem Lichttechnik, einmalige und laufende Kosten, Verfügbarkeit, Fördermöglichkeiten und Zukunftssicherheit verglichen wurden. Der Vergleich ergab, dass für die Erweiterung der Flutlichtanlage mittels
27 Strahlern an den Tribünendächern sowohl aus technischen als auch aus kaufmännischen Gesichtspunkten nur die LED-Technik in Frage kommt. Bei der Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten ergibt sich ein differenzierteres Bild. Während technische Aspekte, laufende Kosten und Zukunftssicherheit für den Einsatz der LED-Technik sprechen, sind die einmaligen Kosten für die Beschaffung der LED-Strahler noch sehr hoch und führen zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis.
Es ist daher vorgesehen, die Erweiterung der Flutlichtanlage um 27 Strahler an den Tribünendächern in LED-Technik und die Erneuerung der Strahler (Komponente 2) an den Masten in klassischer Metalldampftechnik durchzuführen.
Damit ergibt sich in der Summe eine Lichtleistung von 1.600 Lux, welche die Anforderung für den Erstligabetrieb erfüllt.
5. Techniken für regenerative Energien
Techniken für regenerative Energien sind nicht vorgesehen.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 17.11.2017 auf 1.400.000 € brutto bzw. 1.176.470 € netto.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 einem außerplanmäßigen Aufwand i. H. v. 894.000 € netto (1.063.860 € brutto) zugestimmt, vgl. Drs.-Nr. 17-05282. Eine Mittelbereitstellung inkl. Mehrwertsteuer war nicht erforderlich, weil diese durch das Finanzamt erstattet wird und sich daher für die Stadt haushaltsneutral darstellt.
Der Differenzbetrag in Höhe von 282.470 € netto (336.140 € brutto) soll außerplanmäßig für das Haushaltsjahr 2017 (Sondersitzung des Finanz- und Personalausschusses am 12.12.2017) bereitgestellt werden.
9. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit von Dezember 2017 bis Juni 2018 erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154 kB
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2
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(wie Dokument)
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76,1 kB
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