Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Vorhaben wird gemäß den Plänen vom 17.11.2017 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten der Erweiterung und Erneuerung der Flutlichtanlage zur Schaffung der Voraussetzungen für den Erstligabetrieb werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 17.11.2017 auf insgesamt 1.400.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Haupt-satzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Maßnahmen zur Erhöhung der Beleuchtungs-stärke auf dem Spielfeld, bestehend aus der Erweiterung der Flutlichtanlage mittels Strahlern an den Tribünendächern und Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten.

 

Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus der Forderung der Deutschen Fußball Liga (DLF) gemäß der aktuellen Medienrichtlinie. Nach der Richtlinie wird eine Beleuchtungs-stärke von 1.400 Lux für den Erstligabetrieb und eine Beleuchtungsstärke von 1.200 Lux für den Zweitligabetrieb gefordert. Ab der Spielzeit 2019/2020 (01.07.2019) erhöht sich die Anforderung für den Erstligabetrieb von derzeit 1.400 Lux auf 1.600 Lux.

Die Bereitstellung der geforderten Beleuchtungsstärken ist lizenzrelevant.

 

Da eine stufenweise Erhöhung von der derzeit notwendigen 1.200 (Zweitligabetrieb) auf 1.600 Lux (Erstligabetrieb) sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht darstellbar ist, ist es vorgesehen, die Erstligaanforderungen zu berücksichtigen. Daneben bietet diese Lösung die Sicherheit bezüglich möglicher Forderungen der DFL zu Anhebungen der Beleuchtung im Zweitligabetrieb.

 

Neben den vorgenannten rechtlichen Erfordernissen gibt es technische Gründe zur Erneuerung der vorhandenen Strahler auf den Flutlichtmasten. Diese Strahler wurden im Jahre 2002 zur Einhaltung der damaligen Beleuchtungsstärke (800 Lux) erneuert, weisen allerdings inzwischen deutliche Einbußen bei der Lichtleistung (derzeit 600 Lux) aufgrund des Alters auf.

 

Zur Erhaltung der Lichtleistung wären nunmehr Instandsetzungsmaßnahmen in Form des Austauschs der Reflektoren und anderer Bauteile erforderlich, die allerdings durch das Alter der Strahler (15 Jahre) nicht wirtschaftlich darstellbar sind.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm bleibt unverändert.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Der eigentlichen Planung wurde ein Technologievergleich zwischen klassischer Metalldampf-lampentechnik und neuester LED-Technik vorgeschaltet, in dem Lichttechnik, einmalige und laufende Kosten, Verfügbarkeit, Fördermöglichkeiten und Zukunftssicherheit verglichen wurden. Der Vergleich ergab, dass für die Erweiterung der Flutlichtanlage mittels

27 Strahlern an den Tribünendächern sowohl aus technischen als auch aus kaufmännischen Gesichtspunkten nur die LED-Technik in Frage kommt. Bei der Erneuerung der Strahler auf den Flutlichtmasten ergibt sich ein differenzierteres Bild. Während technische Aspekte, laufende Kosten und Zukunftssicherheit für den Einsatz der LED-Technik sprechen, sind die einmaligen Kosten für die Beschaffung der LED-Strahler noch sehr hoch und führen zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis.

 

Es ist daher vorgesehen, die Erweiterung der Flutlichtanlage um 27 Strahler an den Tribünendächern in LED-Technik und die Erneuerung der Strahler (Komponente 2) an den Masten in klassischer Metalldampftechnik durchzuführen.

Damit ergibt sich in der Summe eine Lichtleistung von 1.600 Lux, welche die Anforderung für den Erstligabetrieb erfüllt.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Techniken für regenerative Energien sind nicht vorgesehen.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht vorgesehen.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 17.11.2017 auf 1.400.000 € brutto bzw. 1.176.470 € netto.

 

Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.

 

8. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 26.09.2017 einem außerplanmäßigen Aufwand i. H. v. 894.000 € netto (1.063.860 € brutto) zugestimmt, vgl. Drs.-Nr. 17-05282. Eine Mittelbereitstellung inkl. Mehrwertsteuer war nicht erforderlich, weil diese durch das Finanzamt erstattet wird und sich daher für die Stadt haushaltsneutral darstellt.

 

Der Differenzbetrag in Höhe von 282.470 € netto (336.140 € brutto) soll außerplanmäßig für das Haushaltsjahr 2017 (Sondersitzung des Finanz- und Personalausschusses am 12.12.2017) bereitgestellt werden.

 

9. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Dezember 2017 bis Juni 2018 erfolgen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise