Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05918-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Grüne Welle auf dem Ring
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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05.12.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der AfD-Fraktion vom 23.11.2017 (Drs.-Nr. 17-05918) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verkehrsinfrastruktur der Stadt Braunschweig ist geprägt durch den inneren und äußeren Ring und die Hauptzufahrtsstraßen in die Innenstadt, die diese Ringstraßen kreuzen. Diese Hauptverkehrsstraßen sind sowohl strecken- als auch netzbezogen signaltechnisch koordiniert. Dabei müssen jeweils Richtung und Gegenrichtung betrachtet werden, da an den Kreuzungen der Querverkehr Freigabezeiten durch die beiden anderen Verkehrsströme braucht. Das führt häufig zu Kompromisslösungen für eine oder beide Richtungen.
Die verkehrstechnische Abwicklung sämtlicher Verkehrsströme (Fußgänger, Radfahrer, Kfz, ÖPNV) muss darüber hinaus an jedem einzelnen Knotenpunkt leistungsfähig erfolgen. Die Gesamtheit der Eingangsparameter zur Berechnung einer Grünen Welle ist in der Theorie relativ unproblematisch. Die Schwierigkeit in der Koordinierung der Lichtsignalanlagen (LSA) besteht aber in den in der Praxis abweichenden Parametern, wie z.B. der tatsächlichen Geschwindigkeit, Verfügbarkeit aller Fahrstreifen, Abbiege-/Einparkvorgänge usw. Weicht ein Parameter von den theoretischen Werten ab, ist die Grüne Welle gestört. Weiterhin wirkt sich die Überbelegung der Straßen in den Hauptverkehrszeiten als K.O.-Kriterium für die Grüne Welle aus, da kein stetiger Verkehrsfluss mehr möglich ist.
Im Stadtgebiet verändern sich die Verkehrsverhältnisse ständig, z.B. aufgrund der Ausweisung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete, Ansiedlung von Gewerbebetrieben oder Kultureinrichtungen, Schaffung neuer Infrastruktur oder des insgesamt wachsenden oder jahreszeitlich sehr unterschiedlichen Verkehrsaufkommens. Diese Entwicklung geht mit einer ständigen fachlichen Begleitung der verkehrstechnischen Infrastruktur einher.
Um die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der Stadt mit den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer in Einklang zu bringen, werden bei der Veränderung der verkehrstechnischen Infrastruktur Prioritäten gesetzt. Dabei liegt die Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Hinblick auf einen reibungslosen und sicheren Verkehrsablauf im besonderen Interesse der Stadt.
Insofern bedarf es keiner Einführung einer Grünen Welle. Die Koordinierung von Lichtsignalanlagen ist eine Daueraufgabe der Verwaltung - unabhängig von einem Beschluss zum Antrag 17-05918.
