Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05968-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Situation der "Flüchtlingspaten" in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.12.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Dringlichkeitsanfrage der SPD-Fraktion vom 01.12.2017 [17-05968-01] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der Abteilung für Migrationsfragen und Integration sind 8 Personen bekannt, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben. Davon wohnen 4 Personen in Braunschweig und sind daher von Zahlungsaufforderungen aus solchen Selbstverpflichtungen betroffen. Die anderen 4 Personen leben außerhalb.
Das Jobcenter Braunschweig hat aktuell 32 Fälle, in einem Fall wurde auf eine Geltendmachung wegen unzumutbarer Belastung verzichtet, ein weiterer Fall wurde geltend gemacht und befindet sich im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.
Alle anderen Fälle sind bis zur Entscheidung durch das Gericht ruhend gestellt und werden vorher nur aufgenommen, wenn Verjährung droht.
Zu Frage 2:
Die Höhe der Forderungen bei der Abteilung für Migrationsfragen und Integration beläuft sich auf ca. 65.000 Euro. Die Gesamthöhe der Erstattungsansprüche beim Jobcenter beläuft sich auf ca. 700.000 Euro. Geltend gemacht wurde bisher ein Teilzeitraum von 3.785,03 Euro, der sich in einem anhängigen Klageverfahren befindet (siehe oben).
Zu Frage 3:
In Braunschweig wurden vor der Geltendmachung alle Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts ruhend gestellt (siehe oben). Nur bei drohender Verjährung wäre die vorsorgliche Geltendmachung vorstellbar. Dies könnte dann ebenfalls zur Aussetzung der Vollstreckung führen.
