Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05915-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der "Jobfabriken" des Jobcenters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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05.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 22.11.2017 [17-05915] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Jobfabriken stellen eine Eingliederungsmaßnahme des Bereichs Markt und Integration des Jobcenters Braunschweig für den Neukundenbereich dar. Diese Maßnahmen befinden sich in der Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 6 Abs. 1, Nr. 1 SGB II. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Eingliederungstitel des Bundes.
Die Stadt Braunschweig beteiligt sich auf der Grundlage des § 46 Abs. 3 SGB II an den Gesamtverwaltungskosten (Personalkosten, Miet- und Mietnebenkosten, Kosten der Ausstattung etc.) der Jobfabriken. Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an diesen Kosten beläuft sich auf 15,2%.
Zu Frage 2:
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen siehe Antwort zu Frage 1. Die Höhe der Gesamtverwaltungskosten für den Bereich der Jobfabriken belaufen sich für den bisher abgerechneten Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. August 2017 auf 124.665,47 €. Der KFA in Höhe von 15,2% der Stadt Braunschweig beträgt hierbei 18.949,15 €.
