Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05934

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der vom Planungs- und Umweltausschuss beschlossene Entwurf für den Neubau der Okerbrücke Grund (Beschlussvorlage DS 17368/15) hat aufgrund der breiteren Wege und der Anpassungen der Wegeneigungen einen Retentionsraumverlust von ca. 700 m³. Dieser muss in räumlicher Nähe ausgeglichen werden. Hierzu jetzt diese Mitteilung, dass das erforderliche Volumen in Melverode nördlich des Springbaches und östlich der Straße Am Zoo geschaffen wird, indem dort Boden abgetragen wird.

 

Retentionsraumausgleich:

Die Brückenvorfelder, besonders im Bereich der Straße Grund, werden, wie in der Beschlussvorlage (DS 17368/15) dargestellt, angehoben. Die Nutzungsfreundlichkeit der Brücke wird somit für Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Personen verbessert. Dies hat zur Folge, dass auf dieser im Überschwemmungsgebiet liegenden Fläche Retentionsvolumen (Hochwasserrückhalteraum) von ca. 700 m³ verloren geht.

Aus Gründen des Hochwasserschutzes muss dieses Volumen in räumlicher Nähe der Maßnahme durch Bodenabtrag neu geschaffen werden.

Dieses Retentionsvolumen wird auf einer Grünfläche nördlich des Springbaches an der östlichen Seite der Straße „Am Zoo“ durch Abtragung der entsprechenden Bodenmengen ausgeglichen.

Die Erdarbeiten für die Herstellung des Retentionsraumes sind für das Frühjahr 2018 geplant. Somit ist die Schaffung des Retentionsraumes abgeschlossen, bevor die Wegeanpassung (Sommer 2018) an die Brücke erfolgt.

Auf dem Grünstreifen zwischen dem die Oker begleitenden Weg und der Straße „Am Zoo“ wird nördlich des Springbaches Boden bis zur Fertigstellung der Maßnahme (ca. 4 Wochen) zwischengelagert.

 

Baumfällung für die Herstellung des Retentionsraums:

Auf der Fläche für den Retentionsraumausgleich befinden sich zwei Baumgruppen, die gefällt werden müssen. Dabei handelt es sich um sechs zum Teil mehrstämmige Berg-Ahornbäume und eine Rotbuche. Die Baumfällung wird vor dem 1. März 2018, also vor der Brutvogelschutzzeit, erfolgen.

 

Rückschnitt/Baumfällung für die Brückenbaumaßnahme:

Im Bereich der Brücke wird vor Beginn der Brutvogelschutzzeiten (1.März) der Rückschnitt der Büsche im geplanten Baufeld und im Uferbereich der Oker erfolgen.

An der nordwestlich der Bücke geplanten Rampe steht eine mittelstark geschädigte, mehrstämmige Silber-Weide. Sie steht im Bereich der neuen Wegeführung und kann nicht erhalten werden. Sie wird vor dem 1. März ebenfalls gefällt.

Für die Anlieferung des Überbaus sind Rückschnitte der Büsche und Bäume im Seitenbereich der Straße Grund erforderlich.

Um den Transport des Überbaus zum Baufeld zu ermöglichen, wird im Mündungsbereich der Straße Grund in die Leipziger Straße eine Linde aus dem Straßenbegleitgrün gefällt und nach Abschluss der Maßnahme durch einen neuen Baum ersetzt.


 

 

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Anlagen

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