Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-06001-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dezentrale Unterbringung von Wohnungslosen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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19.12.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 06.12.2017 [17-06001] wird wie folgt Stellung genommen:
Die Aussage, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen in Braunschweig tendenziell zu nimmt, ist nach dem neuesten Erhebungsbericht der Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen und nach aktueller Auslastung der städt. Wohnungslosenunterkünfte nicht zutreffend. Vielmehr ist die Zahl der wohnungslosen Menschen in Braunschweig trotz angespannten Wohnungsmarkts im Jahr 2017 rückläufig. Jeweils zum Monat April wurden folgende Zahlen ermittelt:
Jahr | 2015 | 2016 | 2017 |
Wohnungslose Menschen | 396 | 465 | 447 |
Zu Frage 1:
Die Platzzahlen in den dezentralen Unterkünften haben sich von 2012 bis heute von 121 Plätzen auf 175 Plätze erhöht:
Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Platzzahlen | 121 | 134 | 136 | 143 | 151 | 175 |
Zu Frage 2:
Nein, die Aussage trifft nicht zu. Der Wohnungslosenunterbringungsbereich hat in den letzten Jahren kein konkretes Angebot von Vermietern hinsichtlich der Unterbringung wohnungsloser Personen erhalten. Die Anmietung erfolgte immer auf Betreiben des Fachbereichs Soziales und Gesundheit.
Gelegentlich wurden Liegenschaften ausschließlich für die Unterbringung von Geflüchteten angeboten.
Zu Frage 3:
Bereits bei der Aufnahme in die Unterkunft „An der Horst“ werden Alter, Geschlecht und Nationalität bzw. ethnische Zugehörigkeit bei der Zimmerbelegung berücksichtigt.
Eine Belegung mit drei Personen pro Zimmer wird nach Möglichkeit vermieden.
Auf Wünsche von Bewohnern nach Zusammenlegung mit einem anderen Bewohner wird grundsätzlich eingegangen.
Bewohnern, die Regeln wiederholt nicht einhalten, wird Hausverbot erteilt. Diese werden danach in einem anderen Gebäude der Unterkunft „An der Horst“ untergebracht.
„Langzeitbewohner“ sind in der Unterkunft „An der Horst“ untergebracht, weil sie wenige bzw. gar keine Eigenbemühungen zeigen, ihre Situation zu ändern. Manche Personen fallen wiederholt durch Missachtung der Hausordnung auf. Es kommt vor, dass „Langzeitbewohner“ oftmals nicht woanders hin möchten.
Einige der Menschen, die in anderen Unterbringungsformen (z.B. stationäre Betreuung) temporär untergebracht waren, brechen diese Maßnahmen vorzeitig ab und melden sich wieder in der Unterkunft „An der Horst“ an.
