Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-06000-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungsgerechtigkeit - Häufigkeit der Schulverweigerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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19.12.2017
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Sachverhalt
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 6. Dezember 2017 (17-06000) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie erhebt jährlich die Anzahl unentschuldigter Fehltage an Schulen. Die Daten zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der unentschuldigten Fehltage werden durch die jeweiligen Schulen mitgeteilt. Die Erhebung ist auf die vom Arbeitskreis Schulverweigerung empfohlenen Klassenstufen beschränkt: Klassenstufen 5 - 10 sowie die Deutsch als Zweitsprache-Klassen an allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft, die Schulformen Berufseinstiegsklasse, Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsjahr an Berufsschulen. Die Erhebungen umfassen jeweils den Zeitraum eines Schuljahres. Daten für das Schuljahr 2016/2017:
| Unentschuldigte Fehltage | |||
Anzahl der Schülerinnen und Schüler gesamt | 1 - 4 | 5 - 10 | 11 - 20 | Über 20 |
12.796 | 1.122 | 277 | 146 | 242 |
Schulform | Schülerzahl der erhobenen Klassenstufen gesamt | Schülerinnen und Schüler mit mindestens einem unentschuldigtem Fehltag |
Förderschulen | 335 | 49 |
Hauptschulen | 604 | 402 |
Realschulen | 1.989 | 407 |
Gymnasien | 5.866 | 254 |
IGS | 3.795 | 552 |
BBS | 197 | 123 |
Eine Auswertung der Verteilung nach Stadtteilen liegt nicht vor.
Zu Frage 2:
Die Zählung erfolgt nach Kalenderjahren
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
Anzeigen | 503 | 440 | 368 | 351 | 336 |
Erstanzeigen | 221 | 208 | 183 | 175 | 147 |
Wiederholungsanzeigen | 282 | 232 | 185 | 176 | 189 |
Zu Frage 3:
Seit 2009 arbeiten im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie fünf Mitarbeiter/innen in Vollzeit ausschließlich im Bereich der Schulverweigerung. Die Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance bietet zum einen Hilfen für Schülerinnen und Schüler an, begleitet diese und verfolgt den Auftrag der Reintegration in Schule. Die Planung konkreter Maßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Grundlage der individuellen Problemlagen. Maßnahmen können beispielsweise soziale Kompetenztrainings oder Nachhilfe sein. Die Erfolgsquote liegt bei durchschnittlich 80 %. Zum anderen arbeitet die Koordinierungsstelle an der Optimierung des Verfahrens. So wurde ein für alle Schulformen einheitlicher Meldebogen entwickelt. Es wurden Vereinbarungen getroffen, die Reaktionszeiten an Schulen, im Fachbereich und bei Gericht zu verkürzen und zu standardisieren. Seit dem Aufbau der Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance ist die Anzahl der Anzeigen seit dem Höchststand in 2011 mit 681 Anzeigen auf 336 Anzeigen in 2016 zurückgegangen. Mit Hilfe des Arbeitskreises „Schulverweigerung und Schulschwänzen“ ist es gelungen, den in Braunschweig vereinbarten Grundsatz Pädagogik vor Strafe durchzusetzen. Im Arbeitskreis sind neben der Stadtverwaltung alle relevanten Institutionen, wie die Landesschulbehörde, das Amtsgericht, das JobCenter, die Polizei und die Schulen vertreten.
