Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-06308

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Am 20.06.2017 wurde im Rat unter TOP 10 die Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig verabschiedet und somit eine Vorverlegung der Nachtruhe an Werktagen auf 20.00 Uhr beschlossen (Par. 4 Abs 1 b)

https://m.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/3_02_Verordnung_oeffentliche_Sicherheit.pdf

Mittlerweile ist die Neuregelung mehr als 6 Monate in Kraft und es stellt sich folgende Frage:

  • Hat sich die Anzahl der Beschwerden und  Anzeigen wegen Ruhestörungen im Vergleich zum Vorjahr (Juli - Dez) erhöht?

 

 

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