Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-06371
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfasernetze in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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18.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Anfrage der BIBS-Fraktion Ds. 17-05647 im Finanzausschuss vom 26.10.2017 antwortete die Verwaltung mit der Ds. 17-05647-01:
"Zu Frage 1:
Wie der Stellungnahme vom 11. August 2017 (17-04932-01; „Glasfasernetze in Braunschweig“) mitgeteilt, darf BS|Energy auf Grundlage der Regelungen des Konzessionsvertrages sowie unter den Voraussetzungen der §§ 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes Glasfasernetze u. ä. in Braunschweig verlegen.
Über weitere „Zulassungen zur Breitbandversorgung“ verfügt BS|Energy nicht.
Zu Frage 2:
Es existiert ein Vertrag zwischen der Stadt Braunschweig und BS|Energy aus 2002 zur Überlassung von Lichtwellen- und Kupferleitern durch die BS|Energy an die Stadt Braunschweig.
Zu Frage 3:
Nein. Im Stellenplanentwurf 2018 ist jedoch eine Stellenneuschaffung ‚Koordinierung Breitbandausbau‘ vorgesehen."
Nach Durchsicht der benannten Verträge existieren keine Netz- oder Wegekonzessionen oder Gestattungsverträge für die Vernetzung des Stadtgebietes mit Breitbandnetzen durch BS-Energy/HTP.
Auch der unter Antwort 2 genannte Vertrag aus 2002 erfüllt nicht diesen Zweck, da es sich dort um einen einmaligen Auftrag für die Schaltung einer Standleitung (Quell- Ziel-Verbindung zwischen Tostmannplatz und Hermann-Blenk-Straße) für Stadtverwaltungszwecke handelte.
Daher fragen wir vertiefend:
1. Wird die besagte Standleitung aus 2002 zwischen Tostmannplatz und Hermann-Blenk-Straße noch genutzt?
2. Wurden danach noch weitere solcher Leitungen durch BS-Energy installiert und wenn ja, welche?
