Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-06371

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Anfrage der BIBS-Fraktion Ds. 17-05647  im Finanzausschuss vom 26.10.2017 antwortete die Verwaltung mit der Ds. 17-05647-01:

"Zu Frage 1:

Wie der Stellungnahme vom 11. August 2017 (17-04932-01; „Glasfasernetze in Braunschweig“) mitgeteilt, darf BS|Energy auf Grundlage der Regelungen des Konzessionsvertrages sowie unter den Voraussetzungen der §§ 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes Glasfasernetze u. ä. in Braunschweig verlegen.

Über weitere „Zulassungen zur Breitbandversorgung“ verfügt BS|Energy nicht. 

Zu Frage 2:

Es existiert ein Vertrag zwischen der Stadt Braunschweig und BS|Energy aus 2002 zur Überlassung von Lichtwellen- und Kupferleitern durch die BS|Energy an die Stadt Braunschweig.

Zu Frage 3:

Nein. Im Stellenplanentwurf 2018 ist jedoch eine Stellenneuschaffung ‚Koordinierung Breitbandausbau‘ vorgesehen."

 

Nach Durchsicht der benannten Verträge existieren keine Netz- oder Wegekonzessionen oder Gestattungsverträge für die Vernetzung des Stadtgebietes mit Breitbandnetzen durch BS-Energy/HTP.

Auch der unter Antwort 2 genannte Vertrag aus 2002 erfüllt nicht diesen Zweck, da es sich dort um einen einmaligen Auftrag für die Schaltung einer Standleitung (Quell- Ziel-Verbindung zwischen Tostmannplatz und Hermann-Blenk-Straße) für Stadtverwaltungszwecke handelte. 

Daher fragen wir vertiefend:

1. Wird die besagte Standleitung aus 2002 zwischen Tostmannplatz und Hermann-Blenk-Straße noch genutzt?

2. Wurden danach noch weitere solcher Leitungen durch BS-Energy installiert und wenn ja, welche?
 

 

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