Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-06369
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021; Ausschreibung eines Beratungsauftrages zur Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom und Gas
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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18.01.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Ausschreibung des Beratungsauftrages für die Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionen Strom und Gas erfolgt im Wege eines in der Begründung näher beschriebenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
2. Der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 beschlossen, dass die Stadt nur die Konzessionen für Strom und Gas ab dem Jahr 2021 im rechtlich vorgegebenen Verfahren ausschreiben und von zusätzlichen Aktivitäten in diesen Netzbereichen absehen wird, die über die Beteiligung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH an BS|Energy hinausgehen (DS 17-05627 und DS 17-05628).
Das im Rahmen der Realisierung der getroffenen Grundsatzentscheidung anstehende Verfahren zur Vergabe der Konzessionen für die Medien Strom und Gas erfordert eine gesonderte Beratung (s. a. DS 17-03619).
- Gesetzliche Grundlage und Verfahren
Die Konzessionsvergabe für die Medien Strom und Gas richtet sich nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Gemäß § 46 Abs. 1 EnWG haben Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.
Nach § 1 Abs. 1 EnWG ist Zweck des Gesetzes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
Die Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, dürfen gemäß § 46 Abs. 2 EnWG höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden.
Die Stadt Braunschweig hat nach § 46 Abs. 3 EnWG spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge, d. h. bis zum 31. Dezember 2018, das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung jedenfalls durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Nach § 46 Abs. 4 EnWG ist die Stadt Braunschweig bei der Auswahl des Unternehmens den o. g. Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG verpflichtet. Unter Wahrung netzwirtschaftlicher Anforderungen, insbesondere der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz, können allerdings auch Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Bei der Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien ist die Gemeinde berechtigt, den Anforderungen des jeweiligen Netzgebietes Rechnung zu tragen. Die Festlegung der Auswahlkriterien ist von besonderer Bedeutung, denn die Stadt Braunschweig hat im weiteren Verfahren jedem Unternehmen, das innerhalb einer von ihr in der o. g. Bekanntmachung gesetzten Frist von mindestens drei Kalendermonaten ein Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege bekundet, die Auswahlkriterien und deren Gewichtung in Textform mitzuteilen (§ 46 Abs. 4 EnWG).
- Ausschreibung eines Beratungsauftrages
Das komplexe Verfahren zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung, Ausgestaltung und Begleitung des unter Ziffer 1 beschriebenen Prozesses einschließlich der Verhandlung und des Abschlusses der Konzessionsverträge erfordert die Einbindung kompetenter Berater mehrerer Fachdisziplinen (juristische, wirtschaftliche und technische Beratung).
2.1. Wahl der Verfahrensart
Der Auftrag soll nach § 14 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV) im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Dieses Verfahren wird gewählt, weil der Auftrag insbesondere bei der inhaltlichen Strukturierung konzeptionelle Lösungsansätze umfasst, für die vorherige Verhandlungen notwendig sind. Insbesondere wird von dem Berater erwartet, auf Basis der bereits gewonnenen Erkenntnisse aus der vorliegenden Bewertung der Handlungsoptionen, unter Berücksichtigung der Braunschweiger Ausgangslage die für Braunschweig angemessenen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren die Verhandlungen zur konkreten Konzessionsvergabe zu führen. In der gebotenen Detailtiefe lässt sich der hierfür notwendige Rahmen nicht abschließend in einer Leistungsbeschreibung festlegen. Ein offenes Verfahren ist daher nicht möglich.
2.2. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
- Bekanntmachung
Das Verfahren beginnt mit der europaweiten Bekanntmachung im EU-Amtsblatt gem. § 37 Abs. 1 VgV, weil aufgrund des Verfahrensumfanges damit zu rechnen ist, dass die Beraterkosten den maßgeblichen EU-Schwellenwert von rd. 221.000 € überschreiten werden.
Die Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen anzugeben (§§ 122 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV, §§ 127 Abs. 5 GWB i. V. m. § 58 Abs. 3 VgV).
Gemäß § 17 Abs. 1 VgV wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Die Eignungskriterien dürfen gem. § 122 Abs. 2 Satz 2 GWB ausschließlich
- die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, z. B. Mindestjahresumsatz,
- die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, z. B. Referenzen
betreffen (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage).
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 17 Abs. 2 VgV).
- Vorauswahl und Angebotsphase
Im Verfahren sind die vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber anzugeben (§ 51 Abs. 1 VgV).
Anhand der Bewerbungsunterlagen werden dann geeignete Unternehmen ausgewählt, die aufgefordert werden, ein Erstangebot einzureichen (§§ 17 Abs. 4, 52 Abs. 1 VgV). Die Frist für den Eingang der Erstangebote beträgt mindestens 30 Tage, im Falle einer elektronischen Übermittlung der Angebote kann die Angebotsfrist um fünf Tage verkürzt werden.
- Verhandlungsphase
Mit den Bietern kann über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, verhandelt werden mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Nicht verhandelbar sind die in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 10 VgV).
Zuschlagskriterien können neben der Wirtschaftlichkeit auch qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte sein (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage).
- Abschluss der Verhandlungen
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbleibenden Bieter unterrichtet und es wird eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote festgelegt. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt dann auf der Grundlage der Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 14 VgV).
- Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 GWB).
- Einbindung der Ratsgremien
Unter Zugrundelegung der unter Ziffer 2 vorgeschlagenen Vorgehensweise ergibt sich nach derzeitiger Einschätzung der weitere zeitliche Ablauf des Verfahrens im Jahr 2018ff wie folgt:
- zeitnah nach Beschluss des Verwaltungsausschusses: Auftragsbekanntmachung
- bis ca. Anfang März: Auswertung der Teilnahmeanträge und Auswahl von 3 Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden
- bis Anfang April: Eingang der Erstangebote
- bis Mitte April: Durchführung Verhandlungen
- bis Anfang Mai: Eingang finaler Angebote
- bis Mitte Mai: Auswertung finaler Angebote
- Ende Mai: Vorstellung des ausgewählten Bewerbers (Finanz- und Personalausschuss 31. Mai 2018)
- 5. Juni: Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Vergabe
- im Anschluss: Aufnahme der Beratungstätigkeit
- im Oktober: Vorstellung der Ergebnisse in den Fraktionen
- November/Dezember: Entscheidung des Rates, insb. zu Auswahlkriterien
- Ende Dezember: Veröffentlichung des Auslaufens der Konzessionsverträge
- ab Ende März 2019: Eingang der Angebote für die Bewerbung um die Konzessionen.
Die Ergebnisse der ersten Phase (Vorbereitung der Konzessionsvergabe) der Beratungsleistung sollen also möglichst bis Ende Oktober 2018 für die Entscheidung der Ratsgremien über die Auswahl und Gewichtung der Auswahlkriterien und die Bekanntmachung und Veröffentlichung nach § 46 Abs. 3 EnWG (spätestens Dezember 2018) vorliegen.
Die Ergebnisse der zweiten Phase (Durchführung der Konzessionsvergabe) der Beratungsleistung, die im laufenden Austausch mit der Verwaltung erbracht wird, sollen möglichst bis Ende des Jahres 2019 vorliegen, um den Ratsgremien eine Entscheidung über die Konzessionsvergabe für die Medien Strom und Gas zu ermöglichen.
Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen des Rates sollen in bewährter Form Informations- und Abstimmungssitzungen für die Mitglieder der Ratsfraktionen vorgesehen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,9 kB
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