Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-06468

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 12. Dezember 2017 fand vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüne­burg die mündliche Verhandlung zum Bebauungsplan „Wallring- Ost“ statt. Der Plan ist seit dem 15. Oktober 2015 rechtskräftig. Gegen diesen Plan wurde geklagt. Der Stadt wurde vorgeworfen, im Bebauungsplanverfahren den geplanten Fußweg zwischen Klint und Lö­wenwall fehlerhaft abgewogen zu haben. Die Lage des Weges ist in der Anlage dargestellt. Eine fehlerhafte Abwägung wurde vom Gericht nicht festgestellt, so dass der Normenkon­trollantrag abgelehnt wurde. Damit hat die Stadt die Klage gewonnen und der Bebauungs­plan ist weiterhin rechtskräftig.

 

Der geplante Fußweg ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als solcher planungsrechtlich gesichert und festgesetzt worden. Er ist bereits seit vielen Jahren auf einer stadteigenen Fläche geplant. Bereits 2005 hatte der Rat im Zusammenhang mit den Planungen zur Sanie­rung des Magniviertels die öffentliche Widmung des Weges verfügt. Gegen diese Widmung wurde ebenfalls geklagt. In einem sechs Jahre währenden Gerichtsverfahren hatte die Stadt obsiegt. Die damals zweckgebundenen finanziellen Mittel aus dem ehemaligen Sanierungs­gebiet standen dann aber nicht mehr zur Verfügung, so dass der Weg bisher nicht umgesetzt werden konnte.

 

Für die Umsetzung des Weges sind gesonderte politische Beschlüsse auf der Grundlage einer aktuellen Kostenschätzung notwendig.
 

 

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Anlagen

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