Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-06465
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.01.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über den Beitritt zu der Hochwasserpartnerschaft um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Am 15.11.2017 kam es auf Einladung des Wasserverbandes Weddel-Lehre (WWL) zu einem ersten Gespräch über regionalen Hochwasserschutz in unserer Region an den Gewässern Schunter und Wabe. Anlass war eine vorausgegangene Initiative des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, der seit dem letzten Jahr auch für die Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zuständig ist.
Die Verwaltung hat bei dieser Besprechung die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, in einer als fachlich zu begrüßenden Hochwasserpartnerschaft für die Schunter und die Wabe als Partner teilzunehmen, da die Stadt in besonderem Maße vom Hochwasser dieser Gewässer betroffen ist und Möglichkeiten der Abflussdämpfung durch Retention nennenswert nur außerhalb des Stadtgebietes existieren.
Die angefragten Hochwasserschutzpartner sind:
1Wasserverband Weddel-Lehre (Geschäftsführung)
2Stadt Braunschweig
3Gemeinde Lehre
4Gemeinde Cremlingen
5Samtgemeinde Sickte
6Samtgemeinde Nord-Elm
7Stadt Königslutter am Elm
8Stadt Wolfsburg
9Regionalverband Großraum Braunschweig
Die Hochwasserschutzpartner wollen allgemein die solidarische wasserwirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit innerhalb der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe vereinbaren. Hierdurch soll über die kommunalen Grenzen hinaus eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben des Hochwasserschutzes im regionalen Verbund gewährleistet werden. Ein Steuerkreis soll die inhaltlichen Arbeiten sowie den Austausch von Informationen und Erfahrungen innerhalb der Partnerschaft koordinieren.
Vereinbarungsgegenstand ist im ersten Schritt die partnerschaftliche Entwicklung eines „Integrierten Hochwasserschutzkonzeptes Schunter und Wabe" einschließlich der Hochwasserentstehungsgebiete. Der Wasserverband Weddel-Lehre übernimmt federführend die Beantragung zur Gewährung der Fördermittel. Der Integrierte Hochwasserschutz soll sich an den Einzugsgebieten statt an Gemeindegrenzen orientieren. Die Eigenmittel zur Kofinanzierung der Fördermittel für das Konzept sollen im Umlageverfahren zwischen den Partnern entsprechend einem von allen Partnern zugestimmten Kostenverteilungsschlüssel aufgeteilt werden.
Die Koordination der Aufgaben und die Antragstellung sollen über den Wasserverband Weddel-Lehre erfolgen. Ein regelmäßiger Austausch ist durch die Einrichtung eines Steuerungskreises, bestehend aus allen an der Mitarbeit im Steuerkreis interessierten Partnern der Hochwasserpartnerschaft und dem Wasserverband Weddel-Lehre, angedacht. Die inhaltlichen Meilensteine der Partnerschaft sollen künftig gemeinsam im Steuerkreis festgelegt werden.
Durch die Kooperationsvereinbarung sollen keine finanziellen Verpflichtungen begründet werden. Sie ist Voraussetzung, um gemeinsam Fördermittel beantragen zu können. Projekte mit finanzieller Beteiligung sollen zu einem späteren Zeitpunkt separat erarbeitet und in gesonderten Vereinbarungen festgehalten werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
886,9 kB
|
