Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-06581

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde von der Fraktion Die Linke folgende Anfrage Nr. A 007 gestellt:

 

  1. Welche Sanierungsraten werden jeweils durch die Baumaßnahmen in 2017 (S. 714) und in 2018 (S. 715) erreicht?

 

  1. Wie entwickelt sich das Durchschnittsalter der Kanäle von 2006 bis 2018 jeweils jährlich?

 

  1. Im Spartengutachten zur Einhaltung des Abwasserentsorgungsvertrags (AEV) heißt es, dass Investitionen von durchschnittlich 20 Mio. Euro pro Jahr notwendig sind um zu verhindern, dass die Kanäle älter und schlechter werden. In 2017 sind Investitionen von  11,9 Mio. Euro vorgesehen und in 2018 sollen es 14,5 Mio. Euro sein. Warum wird den Empfehlungen des Gutachtens nicht gefolgt?

 

Nach Rücksprache mit der SE|BS beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In die Berechnung der Sanierungsrate fließen die in dem jeweiligen Jahr abgeschlossenen Maßnahmen ein. Für 2017 ergibt sich dabei eine Sanierungsrate von 0,38 %. Die derzeit von der SE|BS vorgesehenen Baumaßnahmen würden zu einer voraussichtlichen Sanierungsrate in 2018 von 0,57 % führen. Die SE|BS wurde bereits zu den Investitionsplänen aufgefordert die Sanierungsrate zu erreichen bzw. die Nichteinhaltung belastbar zu begründen.

 

Aktuell wird von 2006 bis inkl. 2018 i. M. eine Sanierungsrate von 0,7 % erreicht. Es ist zu berücksichtigen, dass der gemäß AEV einzuhaltende Wert für die Erneuerungsrate i. M. erst über den gesamten Vertragszeitraum bis 2035 erreicht werden soll.

 

Derzeit geht die Verwaltung allerdings davon aus, dass die SE|BS die geforderte Sanierungsrate nicht einhalten kann. Daher werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sanierungsrate zu erhöhen. Dazu zählt, dass Vorzugsweise das 2005 mit der Vertragserstellung des AEV betrauten Beratungsunternehmens (KPMG) beauftragt werden soll, detailliert auszuführen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Abwasserentsorgungsvertrages bestehen, die damals festgelegten

 

Sanierungsraten zu erreichen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Entwicklung des Durchschnittsalters von 2006 bis 2018 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Das Durchschnittsalter für 2018 konnte noch nicht berechnet werden  und wurde daher vorerst geschätzt.

 

JahrAltersdurchschnitt

200633,90

200734,50

200834,80

200935,30

201035,47

201135,80

201236,50

201336,57

201437,69

201539,30

201640,00

201740,99

2018geschätzt 42,00

 

Auf die Aussagekraft des Altersquerschnittes und damit auch der rechnerisch ermittelten Erhöhung ist in dem Vertragserfüllungsgutachten umfangreich eingegangen worden. Insbesondere die Tatsache, dass zu Vertragsbeginn das Kanalnetz nur zu  64% bekannt war und die Altersverteilung der Kanäle sehr unausgeglichen ist, führt dazu, dass weder von der Entwicklung des Altersquerschnittes noch von dem aktuellen Altersschwerpunkt auf den Zustand des Netzes geschlossen werden kann. Beurteilt über Schadensklassen wurde der Kanalnetzzustand erheblich verbessert.

 

Zu Frage 3:

 

Die im Entwurf des Haushaltes 2018 genannten Investitionen (S. 714) von 11,9 Mio. Euro beziehen sich auf Maßnahmen, die vor 2018 begonnen wurden und voraussichtlich in 2018 abgeschlossen werden. Die aufgeführten Investitionen sind somit bereits Bestandteil früherer Haushaltspläne gewesen.

 

Für Investitionen in das Kanalnetz ist ein vertragliches Planbudget vorgesehen. Dieses Beläuft sich für die Jahre 2017 + 2018 auf rund 10,7 Mio. Euro pro Jahr. Bei der Abstimmung von Maßnahmen wird dabei das über die Jahre kumuliert zur Verfügung stehende Budget betrachtet. Für 2018 stehen aufgrund von höheren Investitionen in den Vorjahren 8,9 Mio. Euro zur Verfügung (siehe S. 715, Summe „A“). Zusätzlich sind jeweils Investitionen für sogenannte „Besondere Investitionen“ (v.a. Netzerweiterungen) aufgeführt, die weder  in die Ermittlung der Kennzahlen eingehen noch das Planbudget belasten.

 

Das zur Verfügung stehende Planbudget ist vertraglich festgeschrieben. Es wird im  Rahmen der Baupreissteigerungen indiziert. Eine Überschreibung des Planbudgets wäre für die SE|BS mit einer Vertragsstrafe verbunden. Zum Umgang mit der vertraglichen Situation ist vorgesehen ein Beratungsunternehmen zu beauftragen, siehe Antwort zu Frage 1.

 

Der Gutachter des Vertragserfüllungsgutachtens hatte explizit empfohlen, zunächst die  kostentreibenden Faktoren zu identifizieren und zu quantifizieren und weiteres Optimierungspotential bei der (strategischen) Umsetzung von Maßnahmen zu heben. Wenn dies gelungen ist, empfiehlt er zu klären, ob daraus Anpassungen der zukünftigen Erneuerungsstrategie abgeleitet werden können.

 

Auf Grundlage dieser Empfehlung wurde die SE|BS aufgefordert ebensolche Ursachen zu ermitteln. Die Ergebnisse hierzu stehen noch aus. Vor dem Hintergrund der hier gemachten Ausführungen bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung den Empfehlungen des Gutachters folgt.

 

Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Sanierungsraten in den letzten Jahren muss es zu einem Nachholeffekt  kommen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dieses nur mit zusätzlichen Investitionen erreichbar sein. Das Beratungsunternehmen soll deshalb auch die Möglichkeiten untersuchen, mit welchen Mitteln und Maßnahmen und in welchem Zeitraum die in der Vergangenheit nicht erreichten Sanierungsraten nachgeholt werden können.

 

Im Weiteren ist nach Klärung des Umgangs mit der vertraglichen Situation vorgesehen, an das erste Vertragserfüllungsgutachten anzuknüpfen  und im Jahr 2018 gemeinsam mit der SE|BS das nächste Vertragserfüllungsgutachten zu beauftragen. Neben den vertraglich vorgegebenen Inhalten für das Vertragserfüllungsgutachten wird die Kennzahlenproblematik erneut aufgegriffen werden. Zudem sollen Handlungsempfehlungen für den zukünftigen Umgang herausgearbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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