Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-06450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Abschluss der beiliegenden Kooperationsvereinbarung zur Gebietsbetreuung zwischen der Stadt Braunschweig und dem NABU Landesverband Niedersachsen e. V. bzw. der ökologischen NABU Station Aller/Oker wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG handelt es sich bei dem Abschluss der Ko­operationsvereinbarung zur Gebietsbetreuung mit der ökologischen Station Aller/Oker um eine Angelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt­satzung übertragen.

 

Begründung:

 

Der NABU-Landesverband ist u. a. an die Stadt Braunschweig (wie auch an die benach- barten Kreise) als Naturschutzbehörde herangetreten mit der Bitte, die vorliegende Ko- operationsvereinbarung abzuschließen.

 

Im Rahmen der Einrichtung einer zusätzlichen „Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten“ durch das Land Niedersachsen sollen nach dem Vorbild der bereits bestehenden Ein­richtungen (z. B. die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer e. V.) und der Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen auch in Niedersachsen Ökologische Stationen eingerichtet werden. Sie sollen in Ergänzung zum behördlichen Naturschutz eine langfristige Betreuung insbesondere der NATURA 2000-Gebiete mit absichern helfen.

 

Das Land hat dazu mit Datum vom 06.07.2017 „Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten // Förderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen behördlichem und verbandlich getragenem Naturschutz“ herausgegeben.

 

Träger der geplanten Station ist der NABU Landesverband Niedersachsen.

 


 

Die Betreuungskulisse der Ökologischen NABU Station Aller/Oker (ÖNSA) umfasst die Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel. Standort der Station ist Königslutter im Landkreis Helmstedt.

 

Die Arbeitsschwerpunkte der ÖNSA liegen in den klassischen Tätigkeitsfeldern einer Öko- logischen Station mit der Gebietsbetreuung, dem Artenschutz sowie der Netzwerk- und maßnahmenbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Die Tätigkeiten sind stets als Ergänzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden zu verstehen. Sie sollen bestehende Zuständigkeiten nicht ersetzen, sondern diese - wo Bedarf besteht - sinnvoll ergänzen und somit einen Mehrwert - für die gesamte Region - für den Naturschutz darstellen. Die hoheitlichen Aufgaben der Naturschutzbehörden bleiben von der ÖNSA unberührt.

 

Für das Betreuungsgebiet werden die konkreten einzelnen Zielsetzungen, Bearbeitungs­gebiete, Aufgaben und Tätigkeiten in jährlich zu erstellenden, mit der/den jeweils zu­ständigen unteren Naturschutzbehörde(-n) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgestimmten, Arbeitsplänen definiert und verbindlich festgelegt. Die untere Naturschutzbehörde benennt Vorschläge für den Arbeitsplan der ÖNSA. Die Arbeitspläne werden jährlich unter Beteiligung aller Natur­schutzbehörden im Betreuungsgebiet besprochen und einvernehmlich abgestimmt.

 

Die untere Naturschutzbehörde unterstützt die Ökologische Station bei der Umsetzung abgestimmter Projekte. Hierzu gehören beispielsweise die Unterstützung hinsichtlich etwaiger Betretungserfordernisse sowie die Zurverfügungstellung benötigter Geodaten.

 

Die ÖNSA erstellt einen jährlichen Bericht zu den Projekten des Arbeitsplanes. Ferner erleichtert sie die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Wahrung von Erhaltungszuständen europarechtlich geschützter Arten und Lebensräume. Alle im Rahmen dieser Kooperation von der Ökologischen Station erstellten Berichte und Gutachten, die die Stadt Braunschweig betreffen, werden zudem der Stadt Braunschweig kostenlos zur Verfügung gestellt und dürfen von dieser unbeschränkt, z. B.im Rahmen eigener Publikationen und Maßnahmen, weiterverwendet werden.

 

Die Kosten der Gebietsbetreuung trägt das Land Niedersachsen auf Grundlage einer Zuwendungsvereinbarung, die zwischen dem NLWKN als Bewilligungsstelle und der Ökologischen Station abgeschlossen wurde. Ein Anspruch der ökologischen Station auf Zuwendungen besteht gegenüber der Stadt Braunschweig nicht.

 

Zur schriftlichen Fixierung der Aufgaben und Tätigkeiten soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Ökologischen NABU Station Aller/Oker und den Gebietskörperschaften der genannten Betreuungskulisse abgeschlossen werden. Die beabsichtigte Kooperations­vereinbarung ist unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit der ÖNSA.

 

Der Abschluss wird von der Verwaltung befürwortet; dies gilt für die Naturschutzbehörden der Stadt Wolfsburg und der Landkreise Helmstedt sowie Wolfenbüttel analog.

 

 

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Anlagen

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