Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06344-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des Friedrich-Kreiß-Weges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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16.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 4. Januar 2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der Friedrich-Kreiß-Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig, ist jedoch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Tatsächlich findet aber auf Teilen des Friedrich-Kreiß-Weges öffentlicher Verkehr statt.
Zu Frage 2:
Am Widmungsstatus des Friedrich-Kreiß-Weges hat sich nichts verändert.
Die Nutzung des Friedrich-Kreiß-Weg war schon immer eingeschränkt. Durch die Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger und Radfahrer frei“ sollte ein unberechtigtes Befahren und insbesondere ein unberechtigtes Parken verhindert werden.
Da diese Beschilderung von vielen Autofahrern ignoriert wurde und die Fahrzeuge zwischenzeitlich bis in den Bürgerpark hinein abgestellt wurden, mussten seitens der Verwaltung weitergehende Maßnahmen getroffen werden.
Bereits vor längerer Zeit war deshalb der westliche Abschnitt des Weges durch Schranken gegen unbefugtes Befahren gesichert worden.
Ergänzend wurde der Friedrich-Kreiß-Weg jetzt ca. 50 m westlich der Einmündung in die Wolfenbütteler Straße durch eine zusätzliche Beschilderung „Privatweg Befahren nur mit Genehmigung des Eigentümers“ versehen. Dort endet somit die öffentliche Verkehrsfläche.
Für den Privatweg, der in Eigentum und Zuständigkeit der Stadt liegt, besteht somit eine eindeutige Situation, die das Abschleppen unberechtigt abgestellter Fahrzeuge ermöglicht. Die Nutzung des Friedrich-Kreiß-Weges als Freizeitweg ist auch weiterhin möglich. Den im Bürgerpark anliegenden Vereinen wurde eine privatrechtliche Genehmigung zum Befahren des Weges erteilt. Die derzeitige Beschilderung verbietet unbeabsichtigt auch Fahrrädern die Durchfahrt. Die Beschilderung wird deshalb noch einmal angepasst werden.
Eine Mitteilung über den Sachstand an den Stadtbezirksrat 132 ist in Vorbereitung und hat sich mit dieser Anfrage überschnitten.
