Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-06485-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu dem Antrag DS 18-06485 der BIBS-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Den artenschutzrechtlichen Bestimmungen wird im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen im Bereich Holzmoor Rechnung getragen. Im Dezember 2017 erfolgte eine Begehung durch einen Fachgutachter in den von den jetzigen Arbeiten betroffenen Bereichen. Der Fachgutachter hat daraufhin Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die von der unteren Naturschutzbehörde geprüft und ausgeweitet wurden. Im Rahmen eines Ortstermins am 08. Januar 2018 wurden die bauvorbereitenden Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Die bisher durchgeführten Kontrollen durch die untere Naturschutzbehörde zeigen, dass sich der Vorhabenträger kooperativ verhält. Ferner hat dieser auch die über die Handlungsemp-fehlungen des Fachgutachters hinaus verschärften und ausgeweiteten Rahmenbedingungen akzeptiert. Relevante Verstöße konnten im Zuge der durchgeführten Kontrollen nicht festge-stellt werden.

 

Mithin kann nicht von einem Verstoß gegen die naturschutzrechtlichen Zugriffverbote gemäß § 44 Abs.1 BNatSchG ausgegangen werden, so dass insoweit auch kein Tatbestand eines Einschreitens auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BNatSchG erfüllt ist.
 

Auch ein Einschreiten nach § 79 NBauO ist nicht möglich. Dies setzt voraus, dass bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht widersprechen. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die Abbrucharbeiten dem öffentlichen Baurecht widersprechen.

 

Eine Rechtsgrundlage für die vollumfängliche Untersagung der Baufeldfreimachung ergibt sich auch nicht aus vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Investor.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen wäre ein Ratsbeschluss über den Antrag DS 18-06485 zwar formal rechtmäßig, aber inhaltlich rechtswidrig. Der Oberbürgermeister müsste gemäß § 88 NKomVG der Kommunalaufsichtsbehörde berichten oder gegen den Beschluss Einspruch einlegen.

 

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