Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-06479
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Errichtung eines Fledermausturms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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24.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Fledermäuse sind seit Jahrzehnten eine der am stärksten gefährdeten Tiergruppen Europas. Alle Fledermäuse sind geschützt und stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten Niedersachsens. In der FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (92/43/EWG) werden alle Fledermausarten in Anhang-IV als besonders schützenswert aufgeführt.
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts erfuhren die Fledermausbestände Europas teilweise dramatische Bestandseinbrüche. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere die gebäudebewohnenden Fledermäuse erfuhren eine gewaltige Dezimierung durch direkten Quartierverlust. Gebäudesanierungen und moderne Bauweisen bieten keine geeigneten Quartierstrukturen mehr für die spaltenbewohnenden Arten.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes „AW107 – Berliner Platz-Nordost“ (BraWo-Park) waren vom Vorhabenträger unter anderem 25 Nisthilfen für Fledermäuse zu installieren. Durch Vermittlung der Naturschutzbehörde soll ein am Institut für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig von Studenten entwickelter Fledermausturm, der diesen spaltenbewohnenden Fledermausarten als Quartier dienen soll, hierfür genutzt werden und zur Realisierung kommen (s. Modell-Grafik in der Anlage).
Dabei wurde besonderer Wert sowohl auf die Nutzbarkeit durch die Fledermäuse als auch auf das architektonische Erscheinungsbild gelegt. Ein möglicher Standort dieses Fledermausturms könnte im Schul- und Bürgergarten am Dowesee sein. Der Standort am Dowesee erscheint besonders geeignet, da sich dort auch das Regionale Umweltbildungszentrum befindet und das Thema Fledermäuse im Rahmen der Projektthemen mit behandelt werden könnte. So ergeben sich wichtige Synergien von Artenschutz und Umweltbildung. Bezüglich der Standortfrage erfolgt eine separate Beteiligung des Stadtbezirksrates sowie des Grünflächenausschusses.
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch den Vorhabenträger des Bebauungsplanes, der damit seine o. a. Verpflichtung bezüglich der ihm aufgegebenen, artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme aus den Festsetzungen erfüllt. Städtische Mittel werden hierfür nicht in Anspruch genommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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