Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-06083
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung des Rokokopavillons in Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Literaturkreis AMORC, Städtegruppe Braunschweig, nutzt den Rokokopavillon in Stöckheim seit vielen Jahren für Diskussionen, Lesungen, Foren, Meditationsübungen, Vorträgen und anderen Aktivitäten.
Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 211 – Stöckheim-Leiferde vom 9. März 2017 wurde
das Vertragsverhältnis bis zum 30. April 2018 verlängert. Herr Dr. Erich Breyel als Vertreter von AMORC hat am 19. Dezember 2017 eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses beantragt. Die Nutzung ist wie bisher einmal im Monat vorgesehen. Der Anschlussvertrag soll bis zum 30. April 2019 laufen.
Das bisherige Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Braunschweig und AMORC gestaltete sich komplikationslos. Der Nutzer hat sich an alle vertraglichen Obliegenheiten gehalten und das Entgelt pünktlich überwiesen. Die Nutzung widerspricht dem Charakter der Räumlichkeiten nicht. Auch wird die derzeitige maximale Nutzung von 20 Personen nicht erreicht.
Gemäß des Entgelttarifs für die Überlassung der Gemeinschaftshäuser beträgt das Nutzungsentgelt nach Preisgruppe B den Tagessatz in Höhe von 60,00 €.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. mit § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
