Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und S. 3 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung vom 3. Mai 2016 eine neue Richtlinie zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 der Nieders. Laufbahnverordnung - NLVO - (Vorlage 16-01950) beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden auch Qualifizierungsrichtlinien für den technischen Dienst (Vorlage 17-03799) und den Sozial- und Erziehungsdienst (Vorlage 17-05551) bestimmt.

 

Diese Richtlinien berücksichtigen jedoch nicht die für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr spezifischen Besonderheiten. Um auch den leistungsstarken Feuerwehrbeamtinnen und -beamten das berufliche Fortkommen innerhalb der Laufbahngruppe 2 zu ermöglichen,

wurde für diese Beamtengruppe ein vergleichbares Verfahren entwickelt.

 

Die hierzu erstellte Richtlinie (s. Anlage) entspricht im Wesentlichen den bestehenden Qualifizierungsrichtlinien. Für diese Berufsgruppe ist nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens eine einjährige Qualifizierung nach den Vorschriften über die Aufstiegsprüfung gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.2-Feu) vom 11. März 2010 verbindlich.

 

Die Richtlinie ist gem. § 65 Abs. 2 Nr. 13 des Nieders. Personalvertretungsgesetzes mit-bestimmungspflichtig. Die Personalvertretung hat ihre Zustimmung bereits erteilt.

 

Es ist vorgesehen, die Qualifizierungsmaßnahme zeitnah verwaltungsintern auszuschreiben.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise