Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-06775
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückkehr zum Stadtwerke-Modell - Kürzung der Gewinn-Obergrenze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt Wirtz, Stefan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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06.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut OB Markurth stellt die Konzessionsvergabe und die Suche nach einem strategischen Partner im "BS-Energy-Gefüge" die Rückkehr zum Stadtwerke-Modell dar (BS-Zeitung am 06.01.2018).
Inwieweit stellt die Kappung / Kürzung der Gewinn-Obergrenzen durch die Bundesnetzagentur ein Risiko für dieses Vorhaben - insbesondere für die im Modell berechneten Renditen für Stadt oder strategischen Partner - dar und welche Auswirkungen hat diese auf die Bewertungspunkte?
Wann war dieses Vorgehen der Bundesnetzagentur der Stadt Braunschweig respektive dem zuständigen Dezernat bekannt geworden?
Warum ist dieser Parameter nicht in die Modellberechnungen der beauftragten Beraterfirma eingeflossen?
Sachverhalt:
Die Bundesnetzagentur will die Gewinne von Stadtwerken und Netzbetreibern reduzieren und mit einer Obergrenze belegen.
Der Kartellsenat des Düsseldorfer Landgerichts entscheidet ab dem 17. Januar (nicht am) über die Frage:
Wie hoch dürfen eigentlich die Gewinne sein, die die Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland künftig maximal einstreichen?
Viel niedriger als bisher, findet die Bundesnetzagentur. Die Behörde hat den Betreibern von Energienetzen – meist Stadtwerke, aber auch einige große Spezialfirmen etwa für die Hochspannungsleitungen – die Gewinn-Obergrenzen deutlich gekürzt. Für Investitionen in neue Kabel, Trafostationen oder Gaspipelines soll künftig eine Eigenkapitalverzinsung von jährlich höchstens 6,91 Prozent erlaubt sein. Bisher waren es 9,05 Prozent. Bei bestehenden Anlagen haben die Kontrolleure die Gewinn-Obergrenze von 7,14 auf 5,12 Prozent gekappt.
Die neue Regel stellt die Weichen für fünf Jahre: bei Stromleitungen von 2019 bis 2023, bei Gasnetzen treten die Änderungen ein Jahr früher in Kraft. (Quelle: weltonline.de am 08.01.18)
„Wir brauchen zwingend ein Energiewende-Netz“, forderte Tennet-Mitgeschäftsführer Lex Hartmann. Solange dies fehle, seien Engpässe, hohe Kosten für Verbraucher und eine zunehmend instabile Versorgung „die harte Wirklichkeit“. (Quelle: wo am 08.01.18)
