Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-06788
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 18-06450: Ökologische NABU Station Aller/Oker
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.01.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Zur Errichtung einer Ökologischen Station im Stadtgebiet von Braunschweig erarbeitet die Verwaltung ein Konzept unter der Beteiligung sämtlicher im Bereich Natur- und Umweltschutz lokal/regional aktiver Verbände und –organisationen als Grundlage für eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen im Sinne der "Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen" vom 06. Juli 2017.
Die Stadt erkennt dabei an, dass behördliche Aufgaben in vorgenannten Zusammenhang vornehmlich von der UNB wahrzunehmen sind, die Ökologische Station hierfür hinreichend mit Personal- und Sachmitteln auszustatten ist und die ehrenamtlich tätigen Natur- und Umweltschutzorganisationen nur ergänzend in die in der Kooperationsvereinbarung skizzierten Aufgaben mit eingebunden werden können. Die Stadt verhandelt mit dem Land über die angemessene finanzielle Förderung der Ökologischen Station.
Einer Ausweitung der Betreuungsaufgaben über die Stadtgrenzen hinaus stimmt die Stadt Braunschweig zu, wenn für die Wahrnehmung der Aufgaben durch das Land bzw. beteiligte Nachbarkommunen bzw. Landkreise hinreichend Personal- und Sachmittel für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit für die Natura 2000-Gebiete und die gemäß § 14 NAGBNatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärten Gebiete liegt bei den UNB (§ 2 NAGBNatSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BNatSchG). Die Zuständigkeit der UNB für die vorgenannten Gebiete umfasst auch deren Betreuung, Pflege und Entwicklung.
Unter die Betreuungsaufgaben fallen u.a. die Verbesserung des Erhaltungszustandes eines Lebensraumtyps des Anhangs I der FFH-Richtlinie, die Verbesserung des Lebensräume einer Art der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie (wie z.B. der Knoblauchkröte) oder einer Vogelart des Abhangs I der Vogelschutzrichtlinie innerhalb als auch AUSSERHALB von Schutzgebieten. Die Betreuungsaufgaben der jeweiligen UNB beschränkt sich somit nicht nur auf die Schutzgebiete, sondern betrifft jeweils das gesamte Stadt- oder Kreisgebiet, sofern dort entsprechende Arten bzw. Lebensräume vorkommen. In Braunschweig ist dies in großem Umfang in vielen Bereichen der Stadt der Fall. Insgesamt listen die "Grundsätze für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen" einen Aufgabenkatalog von 21 meist sehr umfangreichen Arbeitsbereichen.
Das in der Ursprungsvorlage vorgesehene Betreuungsgebiet ist daher viel zu groß, um auch nur annähernd sachgerecht und fachlich qualifiziert betreut zu werden und die Ökologische Station Aller/Oker ist mit nur zwei vorgesehenen Stellen hoffnungslos unterbesetzt. Vor diesem Hintergrund ist nicht nur sinnvoll, sondern geradezu zwingend den Betreuungsbereich einer ökologischen Station räumlich einzuschränken. Deshalb wird die Konzentration der grundsätzlich begrüßenswerten Einrichtung einer Ökologischen Station auf das jeweilige Stadt- bzw. Kreisgebiet für sachgerechter und zielorientierter gehalten.
Eine Einbeziehung der vor Ort ehrenamtlich tätigen Natur- und Umweltschutzvereinigungen und -organisationen ist angesichts der Aufgabenfülle sinnvoll und wünschenswert, sollte aber nicht den Bereich der ursächlich behördlichen Aufgaben (der klar zu definieren ist) und deren hauptverantwortliche Übernahme betreffen, sondern nur als ergänzende Unterstützung erfolgen (z.B. Mitwirkung Durchführung von Projekten etc.). Vor diesem Hintergrund wird es auch als nicht sinnvoll erachtet eine Kooperation(-svereinbarung) nur auf eine Natur- oder Umweltschutzorganisation zu beschränken, sondern die zuständige UNB als sollte mit allen interessierten örtlichen Natur- und Umweltschutzgruppierungen gleichwertige Kooperationsvereinbarungen anstreben. Durch die gleichberechtigte Teilhabe aller örtlichen Natur- und Umweltschutzgruppierungen bei der Mitarbeit am Projekt "Ökologische Station Braunschweig" wird das Engagement und die Motivation für die Sache wesentlich mehr gefördert als bei einer Konzentration auf nur eine Organisation.
