Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-06808
Grunddaten
- Betreff:
-
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Naber, Annika
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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06.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem Gesetzgeber den klaren Auftrag erteilt, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen, mit der ein drittes Geschlecht in das Geburtenregister aufgenommen werden kann. Spätestens seit diesem Urteil steht auch die Braunschweiger Stadtverwaltung vor der Aufgabe, ab 2019 gesetzeskonforme Regelungen zu finden und umzusetzen. Laut § 1 (1) des Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) muss sie ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung so verwalten, dass sie das Wohl aller in Braunschweig lebenden Menschen fördert.
Den Umgang mit dem dritten Geschlecht betrachten wir als eine Querschnittsaufgabe in der Stadtverwaltung. Diese Querschnittsaufgabe bezieht sich auf diverse Aspekte und Verfahren wie z. B. die Eintragung in das Geburtenregister oder die Kennzeichnung öffentlicher Toiletten. Dem Urteil des BVerfG war 2017 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorangegangen. Mit dieser Öffnung wollte der Deutsche Bundestag auch ein Zeichen dafür setzen, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auf allen Ebenen staatlichen Handelns stärker zu beachten. Vor diesem Hintergrund werden die Jugendämter z. B. den Umgang mit "Regenbogenfamilien" und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren mit einem Kinderwunsch neu bewerten.
Die Braunschweiger Verwaltung steht nun vor der Aufgabe, zeitnah Lösungen für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LSBTI*) zu finden. Das Queere Netzwerk Niedersachsen (siehe http://q-nn.de/) hat eine "Handreichung für die Kommunalpolitik zur Entwicklung von Maßnahmen im Kontext der Kampagne für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Niedersachsen" erarbeitet (siehe http://q-nn.de/wp-content/uploads/qnn_kampagne_handreichung-kommunalpolitik-lsbtiq.pdf).
Auf Anfrage dieses Dachverbandes hat Oberbürgermeister Ulrich Markurth folgende Erklärung abgegeben: "Ich setze mich für die Belange der LSBTI* genauso ein, wie für die Belange anderer sozialer Gruppen, die für ihre Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu kämpfen haben." (siehe "Handreichung für die Kommunalpolitik..." 2017, S. 2) Zudem setze er persönlich öffentlich wirksame Zeichen, mit denen er die Toleranz und Akzeptanz für LSBTI* zum Ausdruck bringe. Ihm sei es ein Anliegen, dass die Verwaltung offen für die Lösung von Problemen im Handlungsfeld LSBTI* sei. Er werde sich nicht scheuen, Missstände in entsprechenden Gremien und Ausschüssen selbst offen anzusprechen. (ebd.)
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt im Rahmen des Doppelhaushalts 2017 / 2018 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, um LSBTI*-Projekte und Maßnahmen in Kommunen zu initiieren und zu unterstützen. Für eine antragsberechtigte Kommune werden maximal 20.000 Euro pro Förderjahr zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung kann dabei bis zu 80 % der Gesamtkosten betragen. Die ursprüngliche Antragsfrist (30.09.2017) ist per Erlass des Landesministeriums vom 16.11.2017 um ein halbes Jahr verlängert worden und endet nun am 31.03.2018 (Informationen zur Beantragung unter http://q-nn.de/kampagne/kommunal/).
Im Jahr 2017 hat die Braunschweiger Stadtverwaltung bereits im Rahmen der Kampagne für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt einen "Runden Tisch" durchgeführt und damit den Dialog mit der Braunschweiger LSBTI*-Community aufgenommen. Über das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung im Sinne der landesweiten Kampagne ist für 2018 aktuell noch nichts Näheres bekannt. Vorrangiges Ziel dabei sollte die Förderung entsprechender Strukturen, der Austausch mit der LSBTI*-Community sowie die Sichtbarmachung von LSBTI* in der Öffentlichkeit sein.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Stadtverwaltung fristgerecht Mittel der landesweiten Kampagne für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* beantragen (falls sie das nicht schon getan hat)?
2. Welche Maßnahmen sind innerhalb der Stadtverwaltung bereits initiiert worden und aktuell in Planung, um Probleme im Handlungsfeld LSBTI* zu lösen?
3. Wie will die Stadtverwaltung die Bedarfe und Fragen gleichgeschlechtlich orientierter sowie trans- oder intersexueller Menschen in Braunschweig langfristig in die kommunale Planung einbinden?
