Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-06483-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

 

Aktuell werden im Bereich Holzmoor Abbrucharbeiten von Steinhäusern und kleineren Gartenhäusern mit einem Bagger und zwei Radladern durchgeführt, weiterhin werden Zäune abgebaut und Gehölze (Brusthöhendurchmesser < 15 cm) entfernt. Bei den Arbeiten handelt es sich nicht um großräumige Bodenbewegungen.

 

Im Dezember erfolgte eine Begehung durch einen Fachgutachter in den von den jetzigen Arbeiten betroffenen Bereichen. Der Fachgutachter hat daraufhin Handlungsempfehlungen ausgesprochen, die von der unteren Naturschutzbehörde geprüft und ausgeweitet wurden.

 

Die Rahmenbedingungen stellen sich wie folgt dar:

 

Eingriffe in den Boden sind zum Schutz von potentiell im Winterquartier befindlichen Amphibien zu unterlassen. Bei der Entfernung von Gehölzen erfolgt dies lediglich oberirdisch, die Stubben-/Wurzelentfernung erfolgt nach dem Ende der Laich­wanderung.

 

Abbruch der bereits im Vorfeld kontrollierten Gebäuden kann zeitnah durchgeführt werden. Die Fundamente verbleiben vorerst im Boden.

 

Befahren mit schweren Maschinen (Radlader, Bagger) und das Abstellen von Containern erfolgt ausschließlich auf Wegen und Bereichen mit geschlossener Grasnarbe (vor dem Befahren).

 

Im Rahmen eines Ortstermins am 08.01.2018 wurden die bauvorbereitenden Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Nach fachlicher Einschätzung des Gutachterbüros und der unteren Naturschutzbehörde ist das Quartierpotential der Grünlandflächen für Knoblauchkröte und Kammmolch als gering zu bewerten. Durch das Überfahren dieser Flächen kommt es nach jetziger Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu keiner signifikanten Erhöhung der Gefährdung von Amphibien im Winterquartier. Nachweise der Zauneidechse liegen aus dem Bereich Holzmoor nicht vor.

 

Im Rahmen werktäglicher Ortsbegehungen seit dem 10.01.2018 durch die untere Naturschutzbehörde werden die bauvorbereitenden Maßnahmen regelmäßig unangemeldet kontrolliert. Hierbei wurden keine naturschutzrechtlichen Verstöße festgestellt. Die o. g.  Handlungsempfehlungen wurde im Einzelfall noch weiter differenziert, indem z. B. auch das Anheben von Waschbetonplatten zu unterlassen ist. Der Vorhabenträger verhält sich kooperativ und hat auch die über die Handlungsempfehlungen des Fachgutachters hinaus seitens der Verwaltung ver­schärften und ausgeweiteten Rahmenbedingungen akzeptiert. Eine ökologische Bau­begleitung wird zudem weiterhin die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleisten.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

1.

 

Die kritische Sichtweise wird seitens der Verwaltung nicht geteilt.

 

Die an den Vorhabenträger kommunizierten Rahmenbedingungen für die bauvorbereitenden Maßnahmen tragen den artenschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung. Die Maßnahmen werden im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung in Form von regelmäßigen Begehungen durch eine/n Fachgutachter/in begleitet. Vor Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen erfolgte eine Aufnahme der Gehölze mit einem Durchmesser > 15 cm in ca. 1 m Höhe sowie eine Kontrolle der vom Abriss betroffenen Gebäude auf Winterquartiere von Fledermäusen. Weiterhin wurden im Hinblick auf ein mögliches Vorkommen von streng geschützten Amphibienarten Arbeitsbereiche, die potentielle Winterquartiere der Arten darstellen, vor Ort mittels Trassierband gesichert.

 

2.

 

Die Bewertung „desaströs“ des bisherigen Verlaufs wird von der Verwaltung nicht geteilt, da die naturschutzrechtlichen Bestimmungen im gesamten Verfahrensverlauf berücksichtigt wurden. Im Bereich Holzmoor wurden zudem die Vorgaben gemäß PlUA-Beschluss (Drucksachen-Nr. 15-00721) aus dem Jahr 2015, Gehölze mit einem Brusthöhendurchmesser > 15 cm, wenn nötig, erst nach Satzungsbeschluss zu fällen, eingehalten. Weitergehende Konsequenzen werden daher nicht für erforderlich gehalten.

 

 

3.

 

Der städtebauliche Entwurf wird momentan intensiv bearbeitet und wird in den nächsten Wochen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.



 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise