Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06308-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ruhestörungsanzeigen nach Neufassung der Verordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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24.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Novellierung des § 4 „Ruhestörender Lärm“ der städtischen SOG-Verordnung wurde nicht die Nachtruhe auf 20 Uhr vorverlegt, sondern lediglich die Ruhezeiten für Arbeiten mit Geräten und Maschinen (wie Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder/Zerkleinerer etc.) sowie mit sonstigen motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten (z. B. Sägen, Schleifmaschinen) im Freien den bundesrechtlichen Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV angepasst. Mit der Neufassung der Verordnung ist die Abendruhe (19 - 22 Uhr) entfallen und die bisherige Dreiteilung der Ruhezeiten (Mittags-, Abend- und Nachtruhe) durch eine Einteilung in Mittags- und Nachtruhe (20 - 7 Uhr) ersetzt worden.
Dies vorangestellt beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Auf Grund der geänderten Fassung des § 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig hat sich die geringe Anzahl von Beschwerden/Anzeigen wegen Ruhestörungen nicht signifikant verändert. Im Vergleich zu dem Zeitraum Juli – Dezember des Vorjahres (2016) war eine Erhöhung um eine Beschwerde zu verzeichnen (2016: 1, 2017: 2).
Unmittelbar nach der Änderung der Verordnung hatte sich lediglich die Anzahl von Anfragen zum Verständnis des Verordnungstextes kurzzeitig erhöht.
