Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05492-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigter Bereich in der Alten Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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zur Kenntnis
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31.01.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats vom 18.10.2017:
Der Stadtbezirksrat regt an, den Bereich der Alten Salzdahlumer Straße zwischen der Einmündung Charlottenhöhe und dem Wendehammer an der Gartenkolonie Charlottenhöhe als verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) auszuweisen.
Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Einrichtung der verkehrsberuhigten Bereiche. Maßgebend ist u. a. die bauliche Situation der auszuschildernden Straße. Die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies kann u. a. dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht als verkehrsberuhigter Bereich beschildert sind, unterscheidet.
In der Alten Salzdahlumer Straße zwischen der Einmündung Charlottenhöhe und dem Wendehammer an der Gartenkolonie Charlottenhöhe sind unterschiedliche Funktionsflächen (Parkstreifen, Fahrbahn und Gehweg) vorhanden, die von den unterschiedlichen Nutzergruppen wie z. B. Kraftfahrern, Radfahrern und Fußgängern in Anspruch genommen werden. In verkehrsberuhigten Bereichen ist aber eine Vermischung der Verkehre auf einer gemeinsamen, für alle gleich gestalteten Verkehrsfläche vorgesehen. Dies ist auf der Alten Salzdahlumer Straße nicht der Fall. Deshalb kommt eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich für die Alte Salzdahlumer Straße nicht in Betracht.
