Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
 

  1. Bei der Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertagesstätten sind ab sofort die als Anlage beigefügten Aufnahmekriterien unter Berücksichtigung der jeweils erteilten Betriebserlaubnis und der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze anzuwenden.
     
  2. Die Träger von Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe werden gebeten, diese Aufnahmekriterien bei der Vergabe von Plätzen in ihren Einrichtungen ebenfalls zu Grunde zu legen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Sitzung am 31. Mai 2012 hat der Jugendhilfeausschuss erstmalig Aufnahmekriterien für Krippe und Kindergarten in städtischen Kindertagesstätten beschlossen (Drucksache Nr. 15251/12).

 

Diese Regelungen wurden für die Platzvergaben in den Jahren 2013 bis 2017 von den städtischen Kindertagesstätten angewendet.

 

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Anwendung dieses Verfahren sehr aufwendig ist. Zudem haben sich im Laufe der Zeit Bedarfe und die Lebenssituationen von Familien und auch der Einrichtungen verändert.

 

Dies wird zum Anlass genommen, die Kriterien und das Verfahren für die Aufnahme in Krippe und Kindergarten in städtischen Kindertagesstätten zu optimieren. Zur besseren Vergleichbarkeit ist der neu gestaltete und der ursprüngliche Erfassungsbogen in den Anlagen beigefügt.

 

Unverändert sind vorrangig Kinder aufzunehmen, bei denen eine Betreuung in einer Kindertagesstätte nach Einschätzung des Allgemeinen Sozialdienstes zur Sicherstellung des Kindeswohls bzw. zur Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung zwingend erforderlich ist. Ist dieses Tatbestandsmerkmal gegeben, entfällt zukünftig die weitere Prüfung einschließlich der Gewichtung von Kriterien.

 

Ebenfalls unverändert ist die abgestufte Gewichtung hinsichtlich der Merkmale „alleinstehend bzw. zusammenlebend“ mit der jeweiligen beruflichen Situation „erwerbstätig (Voll- oder Teilzeit) / in einer Ausbildung oder einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme / arbeits- und erwerbssuchend“.

 

Weiter sind nach wie vor die Kriterien

 

  • Wechsel innerhalb der Einrichtung und
     
  • Geschwisterkind/er besucht/besuchen bereits die Kita

 

bei der Gewichtung berücksichtigt.

 

Im Übrigen sind die Leitungen gehalten, bei der Bildung der Gruppen pädagogische und fachliche Gesichtspunkte zu beachten. Dazu gehören auch eine angemessene Altersstruktur und ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen in der Gruppe.

 

Um die Platzvergabe bei allen Trägern von Kindertagesstätten in Braunschweig möglichst einheitlich zu gestalten, wird die Verwaltung die freien Träger der Kindertagesstätten über den vorliegenden Beschluss informieren und empfehlen, künftig die modifizierten Aufnahmekriterien bei der Vergabe von Plätzen in ihren Einrichtungen zu Grunde zu legen.

 

Dieses Vorgehen entspricht auch einer in der Sitzung am 31. Mai 2012 formulierten Bitte des Jugendhilfeausschusses.

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise