Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-06747
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2018 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.02.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Haushaltssatzung 2018 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2018 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2017 - 2021
b)den Haushaltsplänen 2018 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2017 - 2021 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2018 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen
beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2018 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2018
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Haushalt 2018 und zum Investitionsprogramm 2017 - 2021 und die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind durch die Ausschüsse beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen, aber vor der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (FPA) am 18. Januar 2018 eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und haushaltsneutralen Umsetzungen sind dem FPA zu dieser Sitzung vorgelegt worden.
Beschlussempfehlungen des FPA
Der FPA hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2018 die bis dahin vorliegenden Ansatzveränderungen, haushaltsneutralen Umsetzungen, finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, Stellenplananträge und finanzunwirksamen Anträge beraten. Die Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt. Die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen der Fraktionen zum Haushalt 2018 sind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.
Der FPA hat am Ende seiner Beratungen mit 8 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 6. Februar 2018 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2018 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2018 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2017 - 2021
b)den Haushaltsplänen 2018 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2017 - 2021 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2018 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
5.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3 und 5.3) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen sowie sonstigen Anpassungen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2018 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Nach der Beratung des Haushalts im FPA sind weitere Anträge eingegangen (FU 185 und FWI 186). Außerdem ergibt sich nach dem Ergebnis der Beratung noch eine Ansatzveränderung bezüglich der vorzusehenden Kreditaufnahmen.
Diese Sachverhalte bedürfen der Einzelabstimmung im Verwaltungsausschuss bzw. im Rat (s. Anlage 0).
Nach den Beratungen im FPA stellt sich der Haushaltsplan 2018 wie folgt dar:
1.Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2021 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
Ergebnishaushalt
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
In Mio. € | 1,0 | 3,7 | 1,5 | 0,2 |
Finanzhaushalt
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
In Mio. € | 7,6 | 5,7 | 1,6 | 0,3 |
Wie im Haushaltsplan 2017 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2018 bis 2021 nur teilweise abgebaut werden können.
In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der vorgenannte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
2. Ergebnis der Haushaltsberatungen in der Sitzung des FPA am 18. Januar 2018
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung sowie die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte mit der Beschlussfassung des FPA berücksichtigt worden.
2.1Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2018 wies für das Planjahr 2018 beim Versand an die Ratsmitglieder (Stand: September 2017) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 29,2 Mio. € aus.
Nach der Beratung des Entwurfs und den dazu ergangenen Ansatzveränderungen und Anträgen im FPA am 18. Januar 2018 ergibt sich nunmehr ein Fehlbetrag von 35,8 Mio. €.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im September 2017 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.1.1Allgemeine Finanzwirtschaft
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer waren im Haushaltsplanentwurf 2018 Erträge von 127,4 Mio. € veranschlagt. Im Jahr 2018 und auch in den Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung werden nach den regionalisierten Daten der Steuerschätzung höhere Steigerungen als ursprünglich geplant erwartet. Ebenfalls positiv für die Stadt Braunschweig wirkt sich ein ab 2018 geltender aktualisierter Verteilungsschlüssel für den gemeindlichen Einkommensteueranteil aus. Für das Jahr 2018 ergeben sich daraus Mehrerträge von rd. 2,6 Mio. €, so dass der Ansatz 130,0 Mio. € beträgt. In den Jahren 2019 und 2021 belaufen sich die Mehrerträge auf rd. 2,7 Mio. €, im Jahr 2020 auf rd. 2,8 Mio. €.
Eine ähnliche Entwicklung ist auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zu verzeichnen. Höhere Steigerungen sowie ein ebenfalls aktualisierter Verteilungsschlüssel führen im Jahr 2018 zu Mehrerträgen von rd. 1,3 Mio. € und einem Ansatz von 31,8 Mio. €. Die Mehrerträge belaufen sich im Jahr 2019 auf 1,4 Mio. € sowie in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils 1,3 Mio. €.
Deutliche Mindererträge ergeben sich hingegen bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Zwar steigt die Verteilungsmasse für den kommunalen Finanzausgleich aufgrund der positiven Steuerentwicklung beim Land Niedersachsen weiter an, was zu einer Nachzahlung für die Kommunen im Rahmen der Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2017 führt. Jedoch führen die erheblich gestiegene Steuerkraft Braunschweigs durch die hohen Gewerbesteuereinzahlungen im zugrunde zu legenden Zeitraum sowie die gesunkene Einwohnerzahl Braunschweigs aufgrund der geringeren Belegung der Landesaufnahmebehörde für Asylsuchende zu geringeren Schlüsselzuweisungen als im Haushaltsplanentwurf 2018 berücksichtigt worden sind. Für das Jahr 2018 wird trotz Berücksichtigung einer positiven Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2017 von Mindererträgen in Höhe von 4,7 Mio. € ausgegangen, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben wurden. Somit werden im Jahr 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 106,3 Mio. € erwartet.
Unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NKomVG ist vorgesehen, im Haushaltsjahr 2018 eine Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € einzuplanen, um entsprechende Finanzmittel an städtische Gesellschaften (Braunschweiger Verkehrs-GmbH, die Grundstücksgesellschaft mbH Braunschweig sowie für das Städtische Klinikum gGmbH Braunschweig) auszuleihen. Im Ergebnishaushalt schlägt sich dies in Form von Zinsaufwendungen und -erträgen nieder, wobei die von den Gesellschaften zu vereinnahmenden Zinsen um einen Aufschlag über den seitens der Stadt zu zahlenden Zinsen liegen. Ab 2019 sind hierfür um 1,19 Mio. € erhöhte Aufwendungen und um 1,22 Mio. € erhöhte Erträge als Ansatzveränderungen berücksichtigt.
2.1.2Personalaufwendungen
Nach dem derzeitigen Stand der Personalkostenplanung werden gegenüber den bisher im Haushaltsentwurf für 2018 veranschlagten Mitteln aufgrund weiterer notwendiger Stellenschaffungen rd. 1,35 Mio. € mehr benötigt. Aus den Stellenplananträgen der Fraktionen, denen in der Beratung des FPA zugestimmt worden ist, ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 304 T€. Der Personalaufwand beläuft sich im Jahr 2018 somit auf rd. 211,1 Mio. €. Für 2019 und die Folgejahre ergibt sich hieraus ein Mehrbedarf von rd. 2 Mio. €. Zu den konkreten Stellenschaffungen wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2018 Stellenplan (DS 17-06026) - verwiesen.
2.1.3Sozialhilfe
Gegenüber dem Haushaltsentwurf zeichnen sich Entlastungen bei der Sozialhilfe ab. Grund sind u. a. geringere Fallzahlen, aber auch eine erhöhte Erstattung der Wohnkosten für Personen im Fluchtkontext durch den Bund. Die Entlastung beträgt für das Planjahr 2018 saldiert rd. 1,15 Mio. €.
Im Haushaltsentwurf sollte pauschal mit 18.000 € je Flüchtling geplant werden. Hierfür wurden zunächst die Gebäude- und die Personalkosten überschlagen und der verbleibende Differenzbetrag als Transferaufwendungen nach dem AsylBG eingeplant. Diese Einplanungen waren Grundlage für die dann folgenden Personalkostenverrechnungen und -umlagen. Nachdem diese als letzter Schritt der Planung durchgeführt wurden, waren die Personalkosten höher als zunächst angenommen. Eine Absenkung der Transferaufwendungen war zu diesem Zeitpunkt der Planung nicht mehr möglich. Die Kosten je geflüchteter Person lagen somit oberhalb von 18.000 €. Um diesen Betrag planerisch zu erreichen, müssen die Transferaufwendungen nunmehr um 700.000 € abgesenkt werden
2.1.4Sonstige Änderungen/Fachbereiche
Im Teilhaushalt Fachbereich 20 sind aufgrund der voraussichtlich geringer ausfallenden Ausschüttung nach dem Nord/LB-Staatsvertrag sowie eines Urteils zur Veranstaltung von Sonntagsflohmärkten Ertragsreduzierungen im Umfang von insgesamt rd. 160 T€ vorzunehmen.
Daneben sind die sich aus den aktuellen Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen. Im Saldo ergibt sich für 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 2,0 Mio. €, der sich größtenteils aus dem Wirtschaftsplan der SBBG ergibt. Bei der SBBG wirkt sich zudem in den Jahren 2020 und 2021 eine Verschiebung der Auflösung der Drohverlustrückstellung bei BS|Energy aus. Zu Einzelheiten wird auf die Drucksache 17-05729 verwiesen.
Für den Zeitraum 2011 bis 2017 sind Umsatzsteuernachzahlungen für die Schülerbeförderung zu leisten, da die Abrechnung der Verkehrs-GmbH gegenüber der Stadt Braunschweig nach Abstimmung mit dem Finanzamt Wilhelmstraße netto erfolgte und dieser Sachverhalt vom Betriebsprüfer im Nachgang anders beurteilt wurde. Gegen die Bescheide wurde Einspruch eingelegt. Die für 2011 bis 2017 geforderten Nachzahlungen sollen jedoch Anfang 2018 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet werden, um Zinszahlungen auf die Steuerschuld zu vermeiden (0,5% pro Monat). Für 2011 bis 2016 kann diese Zahlung über eine zu diesem Zweck gebildete Rückstellung finanziert werden. Für die auf 2017 entfallende Nachzahlung von voraussichtlich etwa 320 T€ reicht diese Rückstellung jedoch nicht aus. Um eine erhöhte Rückstellung zum Jahresabschluss 2017 bilden zu können, hätte zunächst eine überplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat bewilligt werden müssen. Ein entsprechender Ratsbeschluss konnte allerdings nicht mehr in 2017 herbeigeführt werden, da die Bescheide erst im Dezember eingegangen sind. Deshalb muss im Haushaltsplan 2018 eine entsprechende Ansatzerhöhung im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft vorgenommen werden.
Die laufenden Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an die Verkehrs-GmbH wurden im Haushaltsentwurf 2018 ohne Umsatzsteuer veranschlagt. Hierfür entsteht ein jährlicher Mehrbedarf beim Fachbereich 40 von zunächst 336 T€.
Beim Teilhaushalt Fachbereich 41 ergeben sich Änderungen wie folgt:
Aus dem Staatstheatervertrag entsteht eine erhöhte Zahlungsverpflichtung für Instandhaltungen und Personalkosten einmalig in 2018 in Höhe von ca. 99 T€. Aufgrund der fortgeltenden Tariferhöhung müssen die laufenden Vorauszahlungen ab 2018 um 80 T€ angepasst werden.
Für den Braunschweiger Karnevalsumzug entsteht aus Sicherheitsgründen ein um ca. 25 T€ erhöhter Bedarf.
Die Fördersumme der Projektförderung im Bereich der Bildenden Kunst soll von 13.200 € pro Jahr auf 48.200 € erhöht werden. Grund ist u. a., dass ab 2018 die "halle267" als städtische Galerie Braunschweig dauerhaft bespielt werden soll.
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 50 schlagen sich einerseits die o. g. Entlastungen bei der Sozialhilfe nieder. Andererseits werden auch Mehrbedarfe für das Aufwandsbudget von rd. 0,2 Mio. € geltend gemacht, u. a. für die Weiterführung des Projektes "streetwork".
Der Fachbereich 51 beantragt eine Ausweitung des Aufwandsbudgets um rd. 2,4 Mio. €. Dies resultiert unter anderem aus Mindererträgen von rd. 1,7 Mio. € durch eine Korrektur der Erträge im Bereich der Tageseinrichtung für Kinder. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 0,8 Mio. €. Der Neubau der Kitas Mitgaustraße, Mittelweg-Südwest sowie Heinrich-der-Löwe-Kaserne wird auf 2019 verschoben, so dass die eingeplanten Betriebskosten nicht bereits 2018 benötigt werden. Zudem werden die Mittel des Ansatzes für Praxisklassen (0,2 Mio. €) zum Teilhaushalt FB 20 verschoben. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Durchführung der Praxisklassen durch die VHS Arbeit und Beruf GmbH im Rahmen ihrer Betrauungsaufgaben. Entsprechende Ausgleichsleistungen werden der Gesellschaft aus dem Teilhaushalt FB 20 gewährt. Nach der Empfehlung des FPA zum Antrag FWE 058 wird zudem eine 3. Praxisklasse eingerichtet (Kosten 2018: 46.700 €, ab 2019 jährlich 70.000 €). Die Durchführung einer zusätzlichen Praxisklasse ist auch im Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH abzubilden.
Im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes müssen aufgrund von Neuberechnungen gemäß der erfolgten Gesetzesänderung sowie der Aktualisierung der Fallzahlerwartung Anpassungen der Einplanung gegenüber dem Haushaltsentwurf erfolgen. Hieraus ergeben sich Mindererträge von jährlich rd. 2,8 Mio. € sowie Minderaufwendungen von jährlich rd. 3,3 Mio. €, mithin eine Haushaltsentlastung um rd. 0,5 Mio. €.
Im Teilhaushalt Fachbereich 61 werden für ein Lärmgutachten und weitere Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan TH 24 Gieselweg/Harxbütteler Str. (Eckert und Ziegler) zusätzliche Mittel von 50 T€ benötigt. Es ist vorgesehen, diese Aufwandserhöhung mit einer entsprechenden Zweckbindung zu versehen.
Aufgrund der durch den Rat am 26. September 2017 beschlossenen Einrichtung eines Baustellen-Fonds sind bei der Stabsstelle 0800 zusätzlich 100 T€ zu veranschlagen.
Der Antrag Nr. FWE 178 ‑ Nachhaltige strategische Haushaltssteuerung ‑ enthält mehrere Punkte, die vorerst nicht monetär bewertet werden können. Klar hingegen ist der 3. Punkt, nach dem die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 21. Juni 2016
‑ Gewerbesteuerglättung ‑ über 2018 hinaus nicht fortgesetzt werden soll. Im Haushaltsentwurf waren hierfür noch nicht konkretisierte Einsparungen von 1 Mio. € in 2019, 2 Mio. € in 2020 und 3 Mio. € in 2021 berücksichtigt. Durch die Herausnahme dieser Einsparungen entstehen entsprechende Haushaltsbelastungen.
Zum Haushaltsplan 2017 war eine Zuschussdynamisierung zunächst nur für das Haushaltsjahr 2017 wieder eingesetzt worden. Mit dem Antrag Nr. FWE 169 wird die Zuschussdynamisierung nicht nur fortgesetzt, sondern auf weitere Zuschussempfänger ausgedehnt. Unter der Annahme einer gleichbleibenden Steigerungsrate ergeben sich Haushaltsbelastungen von rd. 173 T€ in 2018, 351 T€ in 2019, 532 T€ in 2020 und 710 T€ in 2021.
Im Vorgriff auf ein durch den Antrag Nr. FWE 171 von der Verwaltung eingefordertes Konzept zur Unterstützung bedürftiger Familien bei den Schulbedarfskosten sollen im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 100 T€ zur Verfügung stehen.
Für einen Nachbarschaftsladen im Heidberg sollen jährlich 80 T€ eingeplant werden.
Weitere Zuschusserhöhungen aufgrund von Fraktionsanträgen umfassen in 2018 rd. 380 T€.
2.1.5Investitionsmanagement
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2018 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 2,5 Mio. €.
Diese zusätzliche Ergebnisbelastung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass für 2018 zusätzliche Container am Lessinggymnasium (voraussichtliche Anmietung) bereitgestellt werden sollen (1,4 Mio. €).
Auch die Mehrkosten bei der Einrichtung von Ganztagsbetrieben an Grundschulen (z.B. GS Comeniusstraße und GS Lamme) haben durch anteilig geplante Mobiliarbeschaffungen (Bewertungsvereinfachungsverfahren „Festwert“) zu Belastungen des Ergebnishaushaltes 2018 aber auch der Folgejahre geführt.
Darüber hinaus wurden ergebniswirksam zusätzliche Haushaltsmittel für Brandschutzmaßnahmen eingeplant. Es sind Maßnahmen mit einem höheren Kostenvolumen an der GS Altmühlstraße, an der BBS Johannes-Selenka-Schule als auch an dem Gebäude der Südwache durchzuführen. Diese Maßnahmen gehen auch über das Haushaltsjahr 2018 hinaus.
Um die Sanierung der Fassade an der Petzvalstraße 50 b zu gewährleisten, sind hierfür ebenfalls zusätzliche Instandhaltungsmittel aufgenommen worden.
In 2017 hat die Stadt Anträge zur Teilnahme an den Förderprojekten „Biodiversität“ und „Klimaschutz mit urbanem Grün“ gestellt. Nach Vorliegen von Zuwendungszusagen sind für diese Förderprojekte zusätzliche Aufwandsmittel mit entsprechenden anteiligen Erträgen für die Jahre 2018 ff. in den Haushalt eingeplant worden.
Die zusätzlich geplanten Aufwendungen beinhalten auch 40 T€ für die Nachinstallation eines Pflegeplatzes ("Toilette für alle") in das vorhandene Behinderten-WC im Polizeikommissariat Mitte, Münzstraße 1 sowie den dortigen Einbau eines Plattformliftes zur Überbrückung des vorhandenen Erdgeschossniveaus gem. dem Antrag Nr. 175 der Fraktion P2. Der Antrag wurde im FPA angenommen. Wie sich nachträglich herausgestellt hat, wurde der Standort Münzstraße 1 im Bauausschuss am 14. März 2017 als nicht praktikabel angesehen und sollte vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die Fraktion hat deshalb einen geänderten Antrag eingereicht (FWE 186). Über diesen Antrag muss im VA und im Rat per Einzelabstimmung beschlossen werden. Er ist Bestandteil der Anlage 0.
2.1.6Zusammenfassung
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2018 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Veränderungen durch die Entscheidungen über: | Erträge - € - | Aufwand - € - | Saldo - € - |
a) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt | - 6.400.200 | - 3.325.700 | - 3.074.500 |
b) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | + 998.500 | + 2.865.200 | - 1.866.700 |
c) die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt | 0 | + 1.088.600 | - 1.088.600 |
d) Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | 0 | + 623.600 | - 623.600 |
Veränderung Ergebnishaushalt | - 5.401.700 | + 1.251.700 | - 6.653.400 |
In den Fraktions- und Stadtbezirksratsanträgen im Investitionsmanagement sind auch die zusätzlichen Aufwendungen für die Sanierungsplanung des Gesundheitsamtes in Höhe von 300 T€ enthalten, da die von der Verwaltung vorgesehene Verschiebung der Maßnahme auf 2019 (siehe Ansatzveränderung der Verwaltung) im FPA abgelehnt wurde.
2.2Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2018 (Stand: September 2017) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 74,9 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 18,2 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 56,7 Mio. € ergeben hat.
Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 23,2 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 15,0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 8,6 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 27,1 Mio. €.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt für 2018 rd. 42,8 Mio. € betragen wird.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im September 2017 versandten Haushaltsplanentwurf zu Veränderungen im Finanzhaushalt führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.2.1Investitionstätigkeit
Insgesamt ergeben sich durch die Beschlussempfehlungen des FPA für den Teil der Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt im Jahr 2018 zusätzliche Belastungen in Höhe von rd. 41,0 Mio. €.
Diese hohe Haushaltsbelastung resultiert im Wesentlichen aus den Ausleihungen in Höhe von rd. 43,65 Mio. € an städtische Gesellschaften unter Anwendung der Experimentierklausel (siehe hierzu auch Ziffer 2.1.1). Demgegenüber stehen entsprechende Einzahlungen aus der Aufnahme der Kreditsumme, die unter 2.2.2 „Finanzierungstätigkeit“ näher beschrieben werden.
Ohne die Ausleihungen in Höhe von rd. 43,65 Mio. € hätte sich bei dem Investitionssaldo im Jahr 2018 eine Haushaltsentlastung in Höhe von rd. 2,7 Mio. € ergeben. Diese Entlastung ist im Wesentlichen auf die zusätzlich eingeplanten Fördergelder aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) und auch auf die Verschiebung von Finanzraten für einige Projekte auf die Folgejahre (z. B. Neubauten Berufsfeuerwehr, Straßenerneuerungsmaßnahmen) zurückzuführen. In den Folgejahren werden trotz weiterer Einzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP II) Mehrbelastungen u. a. wegen der Nachholung der verschobenen Finanzraten bzw. der Mehrkosten bestehender Projekte (z. B. Einführung Ganztagsbetrieb GS Lamme) erwartet.
In den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes sind auch Mehrbedarfe bei einzelnen Projekten berücksichtigt worden. Ein zusätzlicher Mittelbedarf ist auch im Ansatz für den Grunderwerb (beispielsweise für den Erwerb von Grundstücken für im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehene zusätzliche Standorte) erforderlich geworden. Auch die Förderprojekte „Biodiversität“ und „Klimaschutz mit urbanem Grün“ haben eine Ausweitung der Investitionseinzahlungen aber auch verstärkt der Investitionsauszahlungen erzeugt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 99.478.900 € auf 108.010.500 €.
Die Beschlussempfehlungen des FPA für die Investitionen führen im Jahr 2018 saldiert zu folgenden Veränderungen:
| Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a1) Entscheidungen zu den Ansatz-veränderungen der Verwaltung ohne Experimentierklausel | + 2.384.500 | - 412.500 | + 2.797.000 |
a2) Entscheidungen zu den Ansatz-veränderungen der Verwaltung zur Experimentierklausel | 0 | + 43.650.000 | - 43.650.000 |
b) Veränderungen durch die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte | 0 | + 108.500 | - 108.500 |
Ergebnis Investitionen | + 2.384.500 | + 43.346.000 | - 40.961.500 |
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) sowie 2.5.4 beigefügt.
2.2.2Finanzierungstätigkeit
Im Haushaltsplanentwurf waren für das Jahr 2018 Kreditaufnahmen von 19,8 Mio. € veranschlagt. Der FPA ist dem Vorschlag gefolgt, unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NKomVG im Haushaltsjahr 2018 eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € einzuplanen, um diese Finanzmittel an städtische Gesellschaften auszuleihen. (siehe Ziffern 2.1.1 und 2.2.1). Dadurch hatte sich die Summe der Kreditaufnahmen in 2018 auf 63,5 Mio. € erhöht.
Nunmehr wird vorgeschlagen, diese Kreditaufnahmen um 10 Mio. € abzusenken. Dafür sind im wesentlichen 2 Faktoren ursächlich. Einerseits liegen erste Erkenntnisse zum Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres für den vorläufigen Jahresabschluss 2017 vor. Danach ergibt sich zum 31. Dezember 2017 ein Bestand von rd. 93,6 Mio. € (siehe hierzu auch die 3. Ergänzung zur FPA-Haushaltsvorlage ‑ DS 18-06428-03). Der Betrag wird sich allerdings noch verändern, u. a. weil die Bestände dezentraler Konten noch nicht endgültig einbezogen sind. Zuvor war ein Zahlungsmittelbestand für Ende 2017 von 71,8 Mio. € berücksichtigt worden. Außerdem wurden bis zu den Beratungen im FPA nach dem Vorsichtsprinzip auch diejenigen Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in die Berechnungen einbezogen, für die bis dahin kein bzw. kein eindeutiges Beschlussvotum eines Ausschusses vorlag. Ein Teil dieser Anträge wurde letztlich im FPA abgelehnt, so dass im Ergebnis weniger Mittel benötigt werden als ursprünglich angenommen. Insgesamt kann daher der im Jahr 2018 notwendige Kreditbedarf gegenüber dem Haushaltsentwurf um 10 Mio. € abgesenkt werden (ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Experimentierklausel).
Zur Vermeidung eines negativen Liquiditätsstandes ist es allerdings notwendig, im Jahr 2019 zusätzliche Kreditaufnahmen von 10,0 Mio. € (Kreditermächtigung insgesamt 35,1 Mio. €) sowie 25,0 Mio. € im Jahr 2020 (Kreditermächtigung insgesamt 31,0 Mio. €) einzuplanen. Die in den Haushaltsplänen 2016 und 2017 eingeplanten Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 39,0 Mio. € mussten bislang nicht in Anspruch genommen werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung. Hierbei ist sowohl die obengenannte Kreditaufnahme in Höhe von 43,65 Mio. € zur Ausleihe an städtische Gesellschaften sowie die sich hieraus ergebende Tilgung als auch die o. g. Absenkung der Kreditaufnahme um 10 Mio. € im Haushaltsjahr 2018 enthalten.
Jahr | Ohne Experimentierklausel - Mio. € - | Für Experimentierklausel - Mio. € - | ||||
Kredit-aufn. | Ord. | Saldo | Kredit-aufn. | Ord. | Saldo | |
2018 | 9,8 | 4,8 | 5,0 | 43,7 | 0,0 | 43,7 |
2019 | 35,1 | 5,1 | 30,0 | 0,0 | 1,3 | - 1,3 |
2020 | 31,0 | 6,5 | 24,5 | 0,0 | 1,3 | - 1,3 |
2021 | 6,4 | 8,1 | - 1,8 | 0,0 | 1,3 | - 1,3 |
Summe | 82,3 | 24,5 | 57,8 | 43,7 | 4,0 | 39,7 |
2.3Investitionsprogramm für die Jahre 2019 - 2021
Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des FPA in den Jahren 2019 bis 2021 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2018 s. Ziffer 2.1.5 und 2.2.1):
| Planungsjahr - € -
| ||
| 2019 | 2020 | 2021 |
1. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Entscheidungen zu den Ansatzveränderungen | + 7.057.400 | + 8.262.900 | + 2.496.600 |
davon ergebniswirksam | + 5.138.700 | + 2.315.600 | + 884.300 |
davon werterhöhend ohne Experimentierklausel | + 3.244.200 | + 7.272.800 | + 2.937.800 |
davon werterhöhend für Experimentierklausel | - 1.325.500 | - 1.325.500 | - 1.325.500 |
|
|
|
|
2. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | - 270.000 | + 330.000 | + 30.000 |
davon ergebniswirksam | -300.000 | + 300.000 | 0 |
davon werterhöhend | + 30.000 | + 30.000 | + 30.000 |
3. Gesamt | + 6.787.400 | +8.592.900 | + 2.526.600 |
Trotz der auch für 2019 und 2020 erwarteten Einzahlungen aus dem Kommunal-investitionsförderungsgesetz (KIP II) und den jährlichen Rückzahlungsbeträgen der städtischen Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel (siehe hierzu auch Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1) sind für 2019 bis 2021 Haushaltsbelastungen zu erwarten, die im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind:
Im Zusammenhang mit der Altlastensanierung der Feldstraße haben sich für 2019 Mehrkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. € ergeben, so dass sich die Gesamtkosten jetzt auf rd. 7,9 Mio. € belaufen. Demgegenüber stehen aber auch geplante Fördergelder in Höhe von rd. 3,4 Mio. €. Es wird versucht, auch für die Mehrkosten weitere Fördergelder einzuwerben.
Da die Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens entgegen der bisherigen Planung bereits in 2017 erfolgt ist, muss die Planung für 2020 korrigiert werden. Hieraus ergibt sich eine Haushaltsbelastung in Höhe von rd. 2,3 Mio. €.
Gemäß der Ergänzungsvorlage zu der Ratsvorlage „Projekt Sanierung Stadthalle“ (17-05844) wird die Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) beauftragt, die Sanierung der Stadthalle zu den in den der Vorlage genannten Konditionen zu begleiten. Die ursprünglich vorgesehene investive Ansatzveränderung in Höhe von rd. 6 Mio. € ist aufgrund der Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für 2017 in dieser Höhe nicht mehr notwendig. Für die Planungsleistungen der Sanierung der Stadthalle sind nunmehr nur noch zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € ab 2019 vorgesehen.
Weiterhin haben Mehrkosten bei verschiedenen Schulprojekten ebenfalls zu Haushaltsbelastungen in den Jahren 2019 bis 2021 geführt. Es handelt sich hierbei z. B. um die Einrichtung des Ganztagsbetriebes an der GS Lamme und der GS Comeniusstraße als auch der Erweiterung der GS Edith Stein und des Gymnasiums Neue Oberschule.
Auch für Brandschutzmaßahmen sieht die Verwaltung zusätzliche Haushaltsmittel vor, die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben. Hierbei handelt es sich u. a. um Brandschutzmaßnahmen an der GS Altmühlstraße und an der BBS Johannes-Selenka-Schule sowie an dem Gebäude der Südwache.
Durch den geplanten Anbau an die Kindertagesstätte Schölkestraße, um zusätzliche Krippenplätze zu schaffen, hat sich ein weiterer Mittelbedarf für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 2 Mio. € ergeben.
Wie bereits unter Ziffer 2.1.5 dargestellt, erzeugt auch die Fassadensanierung an dem Gebäude „Petzvalstraße 50 b“ eine zusätzliche Haushaltsbelastung. Für 2019 sind hierfür weitere Haushaltsmittel eingeplant worden.
Nennenswert sind auch die Mittelbedarfe für die Schaffung der E-Radwege. Es wird mit Gesamtkosten von rd. 14,2 Mio. € gerechnet. Demgegenüber stehen erwartete Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 10,6 Mio. €. Es sind Finanzraten für 2019 bis 2021 und darüber hinaus vorgesehen.
Dies gilt im Übrigen auch für den geplanten Stadtbahnausbau. Für die ersten beiden städtischen Umsetzungsschritte der Stadtbahn nach Volkmarode und Rautheim als auch der Trasse Salzdahlumer Sraße und der Campusbahn sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 0,37 Mio. € für 2018 bis 2021 vorgesehen. Die eigentlichen Umsetzungskosten der städtischen Folgemaßnahmen werden ab 2022 erwartet. Planungskosten für die genannten vorgesehenen Ausbaustufen, die in der Verantwortung der Verkehrs-GmbH liegen, sind in deren Wirtschaftsplan 2018 sowie in deren mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 enthalten.
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 und 2.5.3 (2.5.3.1 u. 2.5.3.2) sowie 2.5.4 beigefügt.
2.4Gesamtergebnisse
2.4.1Ergebnishaushalt
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen zu folgenden Jahresergebnissen:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Jahresergebnis in Mio. € | - 35,8 | - 30,2 | - 19,6 | 8,9 |
Überschussrücklage in Mio. € | 185,1 | 154,9 | 135,2 | 144,1 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2021 auf rd. 144,1 Mio. € reduzieren.
2.4.2Finanzhaushalt
Die Beschlussempfehlungen des FPA führen zu folgenden Ergebnissen des Finanzhaushalts:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | - 42,8 | - 17,7 | - 8,1 | - 4,7 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 50,8 | 33,0 | 24,9 | 20,3 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2021 rd. 20 Mio. €.
Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Liquidität im Planungszeitraum ist bereits zum Haushaltsplanentwurf im September 2017 in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gemäß § 122 NKomVG in Höhe von 50 Mio. € aufgenommen worden. Bevor eine Aufnahme von Liquiditätskrediten am Kreditmarkt erfolgt, sollen die Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung innerhalb des Konzerns Stadt (z. B. Cashpool) möglichst optimal eingesetzt werden.
2.5 Offene Punkte
Im Rahmen der Beratung im FPA am 18. Januar 2018 war folgender Punkt offengeblieben:
Ratsherr Sommerfeld hatte zur der Absenkung von Erträgen im Teilhaushalt FB 20 ‑ Finanzen ‑ aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburgs zu Sonntagsflohmärkten gefragt, wie sich die Anzahl der Flohmärkte verringern würden. Hinsichtlich der Beantwortung der Frage wird auf die Anmerkung der Verwaltung zur lfd. Nr. 12 der Anlage 2.4.2 zu dieser Vorlage hingewiesen.
3.Haushaltsausgleich
Der Haushalt ist gem. § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies ist für die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.
Weiterhin sind gemäß § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist im Finanzplanungszeitraum eine Kreditaufnahme vorgesehen. Um darüber hinaus eine rechtzeitige Leistung aller Auszahlungen sicherzustellen, ist beabsichtigt, in der Haushaltssatzung einen Höchstbetrag von Liquiditätskrediten in Höhe von 50 Mio. € festzusetzen.
4.Verbindlichkeiten
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die geplante Entwicklung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:
| 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 110,4 | 139,1 | 162,2 | 159,1 |
Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 80,3 | 76,9 | 73,4 | 69,8 |
Der gegenüber dem Haushaltsentwurf erhöhte Stand der Kredite für 2018 beruht auf der Kreditaufnahme unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel (siehe 2.1.1, 2.2.1 und 2.2.2).
5.Stellenplan 2018
Im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2018 aus dem September 2017 waren in der Gesamtverwaltung rd. 111 Stellenschaffungen und rd. 20 Stellenwegfälle vorgesehen. Zur Sitzung des FPA am 18. Januar 2018 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiterem Veränderungsbedarf insgesamt rd. 164 Stellenschaffungen und rd. 27 Stellenwegfälle vorschlagen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2018 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem FPA sind zusätzlich 6 Stellenschaffungen in den Fachbereichen 50 (Heimaufsicht), 51 (Schulsozialarbeit), 66 (Radverkehrsbeauftragter) und 67 (Umsetzung Förderprogramm Dachbegrünung) aufgenommen worden. Die dauerhafte Einrichtung der glyphosatfreien Pflege von Sportanlagen wurde durch den Wegfall von kw-Vermerken an vorhandenen Planstellen umgesetzt.
Somit enthält der Stellenplan 2018 insgesamt rd. 170 Stellenschaffungen und rd. 27 Stellenwegfälle. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen und -wegfälle teilen sich wie folgt auf:
Im Bereich der Kernverwaltung (ohne Sonderrechnungen) sind aufgrund vielfältiger Aufgabenveränderungen rd. 146 Stellenschaffungen vorgesehen. Davon sind rd. 49 Stellenschaffungen durch Fördermittel, Einnahmen oder Sachmittel gegenfinanziert.
Dabei sind im Fachbereich 51 rd. 43 Stellenschaffungen, z. B. für Quik, UVG und Ausbau der Schulkindbetreuung, vorgesehen. Im Fachbereich 67 sind rd. 23 Stellenschaffungen u. a. für das Wildkrautprojekt und die Grünpflege in den Ortsteilen eingeplant. Im Fachbereich 37 entfallen rd. 19 Stellenschaffungen auf die ersten Umsetzungsschritte des Brandschutzbedarfsplanes sowie der Organisationsuntersuchung, die vom Rat am 7. November 2017 (s. DS 17-05566) beschlossen wurden. Weitere rd. 11 Stellenschaffungen sind im Fachbereich 50 im Zusammenhang mit Aufgabenveränderungen und Aufgabenzuwächsen anlässlich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vorgesehen. Die restlichen rd. 50 Stellenschaffungen, die aufgrund geänderter Aufgabenstellungen erforderlich sind, verteilen sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung.
Den Stellenschaffungen stehen im Bereich der Kernverwaltung rd. 26 Stellenwegfälle durch Aufgabenveränderungen gegenüber.
Im Bereich der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement sind insgesamt rd. 24 Stellenschaffungen sowie rd. 1 Stellenwegfall vorgesehen. Rd. 23 Stellenschaffungen erfolgen aufgrund der gutachtlichen Personalbedarfsberechnung im Rahmen der Organisationsuntersuchung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft.
Im Saldo der aktiven Planstellen der Gesamtverwaltung steigt die Anzahl der Planstellen um rd. 143 gegenüber dem Vorjahr.
Die Personalkostenveränderungen berücksichtigen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, die Veränderungen in den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, die vom Land Niedersachsen am 20. Dezember 2016 beschlossene Besoldungsanpassung für Beamte (2,0 % ab 1. Juni 2018) sowie die für 2018 vorgesehenen Stellenplanveränderungen.
Die Personalaufwendungen für den Haushalt 2018 (ohne Rückstellungen) betragen insgesamt rd. 190,6 Mio. €.
Die Stellenplanveränderungen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie der förmliche Stellenplan sind als Anlage 5 beigefügt.
Zum Antrag SP 136 hatte die Verwaltung in der Anlage 4.1 zur FPA-Vorlage Nr. 18‑06428 eine Anmerkung verfasst. In der Anlage 2.4.1 ist diese Anmerkung durch die Stellungnahme der Verwaltung aus der 1. Ergänzung zur Stellenplanvorlage (DS 17-06026-01) ersetzt worden.
6.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
Die Beschlussempfehlungen des FPA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2018 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: September 2017). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können. Durch diese Verschiebungen ergeben sich aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Personalaufwendungen im Gesamtergebnishaushalt.
7.Sonstige Änderungen
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage 2.3 dargestellten Anpassungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen hierzu sowie an anderen Teilen von Teilhaushalten vor.
Der FPA ist dem Vorschlag gefolgt.
8.Haushaltspläne für Sonderrechnungen
Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung, Abfallwirtschaft und Fachbereich 65 ‑ Hochbau und Gebäudemanagement ‑ sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 27. September 2017). Der FPA hat ihre Annahme, auch aufgrund der Beratung im Bauausschuss am 5. Dezember 2017, empfohlen.
9.Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2018 dargestellte Haushaltsplan 2018 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2018 enthalten.
10. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2018 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 6 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
721 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
49,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
11,7 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
267,8 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
307,3 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
59,5 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
62 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
578,3 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
