Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-06643

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Sachstand:

 

Am 9. Januar 2018 hat die Verwaltung die Planung für die Straßensanierung der Zeppelinstraße in einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde deutlich, dass eine Vielzahl der Anwohnerinnen und Anwohner die vorgestellte Planung ablehnt. Die sich im Vorfeld gebildete „Interessengemeinschaft Zeppelinstraße“ übergab der Verwaltung einen Katalog an Fragen und Forderungen nebst Unterschriftenliste.

 

Die Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Erhalt der Bäume und die Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung. Zudem wird die Notwendigkeit der Sanierung der Zeppelinstraße grundlegend in Frage gestellt.

 

Prüfung der Hinweise und Forderungen:

 

Die Verwaltung wird die Hinweise und Forderungen prüfen.

 

Abhängig von der zukünftigen Fahrbahnbreite könnte die Einbahnstraßenregelung eventuell entfallen. Die Möglichkeit, die Einbahnstraßenregelung trotzdem zu behalten, bleibt dabei aber grundsätzlich bestehen.

 

Wie bei vielen Straßen im dicht bebauten Östlichen Ringgebiet muss das gut nachvollziehbare Interesse am Erhalt der Straßenbäume im Zusammenhang mit der Funktion der Straße u. a. zur Sicherstellung der Erschließung und der sicheren Ver- und Entsorgung der Wohngebäude geprüft werden. Ergänzend ist der Brandschutz der angrenzenden Gebäude zu beachten und die begrenzte Parkplatzsituation im Östlichen Ringgebiet muss ebenfalls berücksichtigt werden. Der Schutz des sensiblen Wurzelwerks von Bestandsbäumen verbietet in vielen Fällen Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich, die aber für notwendige Arbeiten an den Leitungen, die längs in den Straßen verlaufen und von denen eine Vielzahl von Anschlussleitungen zu jedem einzelnen Haus abzweigt, unvermeidbar sind. Eingriffe in den Wurzelbereich, die letztlich die Standsicherheit bestehender Bäume beeinträchtigen, müssen selbstverständlich vermieden werden.

 

Bei größeren Straßenbaumaßnahmen, die regelmäßig koordiniert mit der Erneuerung von Abwasserkanälen und Versorgunsleitungen abgewickelt werden, bleibt somit in den oberirdisch und unterirdisch beengten Platzverhältnissen häufig nur die Möglichkeit, Bestandsbäume zu fällen und neue Bäume zu pflanzen. Da die Stadt auch unter beengten Platzverhältnissen zukünftig nicht auf Baumstandorte im Straßenraum verzichten möchte, wird es auch zukünftig unvermeidbar sein, Straßenbäume nach mehreren Jahrzehnten Standzeit im Zuge notwendiger Tiefbaumaßnahmen zu fällen und zu ersetzen. Somit unterscheiden sich die Lebensbedingungen und -erwartungen eines Straßenbaums grundlegend von den Bedingungen an optimalen Standorten wie etwa im Wald.

 

Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es Ziel der Verwaltung, Straßenbäume auch bei notwendigen Tiefbauarbeiten nach Möglichkeit zu erhalten. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft.

 

In diesem Zusammenhang wird auch nochmal geprüft, ob zum jetztigen Zeitpunkt ganz auf die Erneuerung der Zeppelinstraße einschließlich der Leitungen verzichtet werden kann.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat über die Ergebnisse der Prüfungen informieren. Eine konkrete Beschlussvorlage für den Ausbau der Zeppelinstraße wird die Verwaltung dem Stadtbezirksrat nicht ohne eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung vorlegen.

 

Im Ergebnis kann die Maßnahme nicht in 2018 realisiert werden. Das weitere Vorgehen hängt vom Ergebnis der Prüfungen ab.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise