Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05876-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzbarkeit der Freifläche Lange Straße/Petrikirche/Gördelinger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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13.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Anfrage der Partei/Piraten Nr. 17-05876 vom 18.11.2017 werden zur Freifläche Lange Straße/Petrikirche/Gördelingerstraße folgende Fragen gestellt:
1.Hat die Stadt hier Möglichkeiten zur Nutzung dieser Fläche?
2.Sind der Stadt Nutzungspläne für diese Fläche bekannt?
3.Welche Möglichkeiten zur, auch vorübergehenden, Nutzung dieser Fläche durch die öffentliche Hand bestehen?
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Freifläche an der Petrikirche befindet sich nur teilweise im Eigentum der Stadt. Die städtische Fläche liegt unmittelbar im Einmündungsbereich Lange Straße/Gördelingerstraße. Beide Straßen sind stark befahren und die vorhandene Rasenfläche ist stark verlärmt und bietet somit wenig Aufenthaltsqualitäten. Sinnvolle Nutzungen werden für diese Restflächen derzeit nicht gesehen, zumal die Evangelische Landeskirche an die Stadt herangetreten ist und das Kirchenumfeld unter Einbeziehung des städtischen Grundstücks insgesamt verändern möchte.
Zu Frage 2:
Die Evangelische Landeskirche beabsichtigt, die Brachfläche mit einer straßenbegleitenden Bebauung zu fassen. Dadurch kann eine qualitativ hochwertige lärmgeschützte Freifläche entstehen.
Zu Frage 3:
Eine vorübergehende Nutzung würde sich nur auf die städtischen Flächen beschränken und wäre nur bis zum Baubeginn möglich. Eine aufwändige Umgestaltung der Rasenfläche wäre nicht angemessen, da die Kosten für eine solche Maßnahme gegenüber der Nutzungsdauer in keinem Verhältnis stehen.
