Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-06564

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Kosten eines Verfahrens, dass ein Stadtbezirksrat führen würde, trägt die Stadt, da sie verpflichtet ist, Ihren Organen die zur Amtsausübung erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Zur Amtsausübung gehört auch die Durchsetzung bestehender Ansprüche.


Würde die Stadt auch die Kosten eines Rechtsbeistandes, den der Stadtbezirksrat zur Beratung, Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens beauftragen würde, übernehmen?  
 

 

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