Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-06617
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsbeschilderung in der Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Böttcher, Helge Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 131
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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13.02.2018
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten die Beschilderung für den Radverkehr in der Fußgängerzone zu überprüfen und zu überarbeiten.
Insbesondere die Straßen Schlosspassage, Damm, die Kreuzung Leopoldstraße/Friedrich-Wilhelm-Straße sowie der Burgplatz und der Friedrich-Wilhelm-Platz sollen dabei berücksichtigt werden.
Falls an der derzeitigen Beschilderung festgehalten werden soll, wird die Verwaltung gebeten dies für die einzelnen Stellen gegenüber dem Bezirksrat zu begründen.
Es soll außerdem zur besseren Sichtbarkeit angeregt werden in Zukunft vermehrt Fahrrad-Piktogramme statt verbalen Zusatzzeichen zu verwenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Drucksache 8814/04 vom 8. April 2004 heißt es:
„In einigen Fußgängerzonen ist das Radfahren verboten, so dass Radfahrer diese Straßen schiebend durchqueren müssen. Grund dafür ist der starke Fußgängerverkehr, der ein konfliktfreies Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern nicht zulässt.
Die entsprechenden Bereiche der Fußgängerzone sollen jedoch abends und nachts für Radfahrer freigegeben werden, um radfahrerfreundliche Querverbindungen in der Innenstadt bereitzustellen.
Der Fachbereich 66 (Abt. 66.3) hat gemeinsam mit dem Fachbereich 61 und der Polizei die Angelegenheit geprüft und entschieden, dass in der Zeit von 20:00 – 09:00 Uhr das Radfahren
in folgenden Fußgängerzonen vertretbar ist:
- Hutfiltern
- Damm
- Kattreppeln
- Vor der Burg, zwischen Papenstieg und Sack
- Sack
- Neue Straße
- Schuhstraße
- Kleine Burg, zwischen Haus Nr. 14 und Schuhstraße
- Stephanstraße
Die vorhandene Beschilderung dieser Fußgängerzonen soll um den Zusatz „Radfahrer frei von 20:00 – 09:00 Uhr“ erweitert werden.“
Nach der Umwidmung im Jahr 2004 ist die Situation im Januar 2018 wie folgt:
-Schlosspassage:
Zur Straße Schlosspassage fehlt vom Bohlweg kommend das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“.
Von der Münzstraße kommend ist die Einfahrt in die Schlosspassage nicht erlaubt. Es fehlt das Zusatzschild „Radfahrer frei“.
-Damm
Zur Straße Damm ist das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ für Radfahrende vom Bohlweg kommend nicht zu sehen, da es auf der falschen Seite (östlich) des Radweges steht.
-Kreuzung Leopoldstraße/Friedrich-Wilhelm-Straße
An der Einmündung der Leopoldstraße in die Friedrich-Wilhelm-Straße fehlt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.
-Burgplatz
Die Zufahrt zum Burgplatz ist besonders verwirrend.
Vom Domplatz aus ist die Zufahrt für Radfahrer frei.
Vom Ruhfäutchenplatz (Dankwardstraße) aus ist die Zufahrt von 20-9 Uhr frei.
Vom Ruhfäutchenplatz (Marstall) aus ist die Zufahrt für Radfahrer nicht erlaubt.
-Friedrich-Wilhelm-Platz
Zum Friedrich-Wilhelm-Platz fehlt vom Kalenwall kommend das Zusatzschild „Radfahrer frei“.
Die derzeitige Beschilderung ist für Radfahrende teilweise sehr unübersichtlich und sollte für eine bessere und schnellere Begreifbarkeit überarbeitet werden.
gez. Helge Böttcher
Anlagen
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1,1 MB
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