Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02504-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Protokollnotiz zur Stellungnahme 16-02504-01 in der Gremiumsitzung vom 26.10.2017:

 

Kann entsprechendes Schild auch aus Richtung Schenkendamm bis zur Ecke Rapskamp versetzt werden?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Örtlichkeiten Schenkendamm/Rapskamp und Burg/Lüdersstraße sind verkehrlich nicht miteinander vergleichbar. In der Straße Burg wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h über die Einmündung Lüdersstraße ausgedehnt, weil in diesen Abschnitt eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorhanden ist, über die der empfohlene Schulweg zur Grundschule Stöckheim, Abteilung Leiferde, quert.

 

Im Bereich der Einmündung Schenkendamm/Rapskamp ist dies nicht der Fall. Fußgänger, die die Haltestelle der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Bereich der Einmündung Eutschenwinkel erreichen wollen, können beispielsweise auch dort queren. Ansonsten unterliegen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen strengen Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist, als an vergleichbaren Stellen für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt. Eine derartige Gefahrenlage liegt im Bereich der Einmündung Rapskamp nicht vor. Aus diesem Grund kommt eine Versetzung der Beschilderung nicht in Betracht.

 

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