Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05247-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Protokollnotiz des Stadtbezirksrates aus der Sitzung vom 05.12.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung kann dem Stadtbezirksrat keine Liste zur Verfügung stellen, aus der sich die bezirklichen Straßen und Plätze in der Innenstadt erkennen lassen. Eine solche Liste existiert nicht. Vielmehr wird in jedem Einzelfall nach den Kriterien des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Hauptsatzung die Entscheidungszuständigkeit geprüft. Maßgeblich sind dabei z. B. der Verlauf der Straße (innerhalb des Stadtbezirks oder bezirksgrenzenüberschreitend), ein evtl. ÖPNV-Betrieb, eine Ausschilderung als Strecke zwischen übergeordneten und überbezirklichen Zielen, die verkehrliche Bedeutung usw. Zur Einordnung der Thematik können die folgenden Beispiele dienen:

 

Bohlweg:

Hat starken ÖPNV, schließt überbezirklich bedeutende Parkgelegenheiten an, stellt Verbindung zwischen verschiedenen Bezirken her. Entscheidung: überbezirklich

 

Celler Straße:

Verbindet verschiedene Stadtbezirke, verkehrlich bedeutende Verbindungsstraße, ÖPNV. Entscheidung: überbezirklich

 

An der Petrikirche:

Geringes Verkehrsaufkommen, keine häufig angesteuerten Ziele für einen räumlich großen Einzugsbereich, kein ÖPNV. Entscheidung: bezirklich.

 

Wenn der Stadtbezirksrat in einem Einzelfall die Entscheidungsgründe für eine bestimmte Entscheidungskompetenz (Stadtbezirksrat oder Ratsgremien) wissen möchte, kann die Verwaltung diese Informationen jeweils kurzfristig zur Verfügung stellen.


 

 

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