Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-07069
Grunddaten
- Betreff:
-
IT-Sicherheit und Datenschutz: E-Ladesäulen Bezahlsystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Beantwortung
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16.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt zukünftig den Betrieb der 17 in ihrem Eigentum befindlichen öffentlichen E-Ladesäulen an einen privaten Betreiber abzugeben. In der Pressemitteilung vom 22.12.2017 http://www.presse-service.de/data.aspx/static/978412.html wurde das geplante Ende der Verhandlungen für Ende Januar 2018 angekündigt.
Erläutert wurde auch, dass die künftige Abrechnungsart Gegenstand der Verhandlungen mit dem zukünftigen privaten Betreiber sei. Wie die Braunschweiger Zeitung am 17.12.2017 berichtete, entsprechen die knapp drei Jahre alten Ladesäulen nicht den geltenden Vorgaben des Mess- und Eichwesens und müssen entweder komplett ausgetauscht oder ertüchtigt werden.
- Zu welcher Massnahme (Austausch oder Ertüchtigung) hat sich die Stadt bzw. der private Betreiber entschlossen und wer trägt die Kosten?
Sicherlich ist auch der IT der Stadt Braunschweig folgender Bericht des CCC vom 34C3 in Leipzig nicht entgangen: http://www.ccc.de/de/updates/2017/e-motor
"Die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen wird derzeit massiv ausgebaut – jedoch ohne auf ausreichende Sicherheit zu achten. Die bequem zu nutzenden Ladekarten sind derart unsicher, dass von der Nutzung derzeit abzuraten ist. Es ist sehr einfach möglich, Strom auf fremde Rechnung zu laden. Praktisch alle Ladekarten sind von der Schwachstelle betroffen. Auf den Ladekarten ist eine Nummer gespeichert, anhand derer die Ladestation den Nutzer identifiziert. Leider ist diese Nummer komplett öffentlich und kann beliebig kopiert werden. Damit kann man recht leicht eine Ladekarte klonen."
- Welche Abrechnungsart wird es in Braunschweig zur Nutzung der E-Ladesäulen für Kunden geben (auch im Hinblick auf die im Mai 2018 in Kraft tretende DSGVO) ?
- Wie wird die IT-Sicherheit gewährleistet, um die Nutzer vor Missbrauch, Datenklau etc. zu schützen und ist/wird eine Weitergabe, Verkauf etc. der durch die Nutzer erzeugten Daten ausgeschlossen?
