Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05811
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung von Gleisanlagen in 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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15.02.2018
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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27.02.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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28.02.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Dem Vorschlag der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, die Wendeschleife Ottenroder Straße als Schottergleis und die Strecke Luisenstraße (Cyriaksring – Frankfurter Straße) als Rasengleis im Zuge der anstehenden Sanierungen der Stadtbahnstrecken herzustellen, wird zugestimmt.
2. Der Verbesserung der Wegebeziehungen für Fußgänger (Querungen/Übergänge) wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 den entsprechenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“
Anlass:
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (Verkehrs-GmbH) plant im Jahr 2018 folgende Gleisanlagen zu sanieren:
- Wendeschleife Ottenroder Straße
- Luisenstraße zwischen Cyriaksring und Frankfurter Straße
Allgemeines:
In besonderen Gleiskörpern können verschiedene Bauformen zum Einsatz kommen.
Während eine feste Gleiseindeckung aus Kostengründen in der Regel nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Flächen anschließend z. B. von Bussen befahren werden sollen, sind die anderen Bauformen hinsichtlich ihrer Nutzung vergleichbar. Sie werden grundsätzlich nicht befahren und nicht begangen. Wesentliche Unterschiede bestehen in der optischen Wahrnehmung. In Abhängigkeit vom jeweiligen städtebaulichen Kontext können Gleisanlagen stadtgestalterisch eine positive Wirkung entfalten.
Rasengleise wirken grundsätzlich aufgrund eines niedrigen Lärmemissionswertes positiv auf die Lärmimmission. In vielen Fällen wird jedoch die hieraus resultierende Lärmreduktion durch weit überwiegende Lärmemissionen aus Straßenverkehr überdeckt, so dass die Verbesserung in solchen Fällen nicht wahrnehmbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Gleisanlagen in der Mitte einer Straße liegen.
Letztendlich muss eine Abwägung zwischen den Kosten und der Bewertung der Oberbauform in jedem Einzelfall vorgenommen werden.
Bewertung der Einzelmaßnahmen:
Wendeschleife Ottenroder Straße
Die Verkehrs-GmbH schlägt die Wiederherstellung eines Schottergleises vor, da die Gleisanlage auf einer intakten Betontragplatte, welche bei einer Änderung der Oberbauform z. B. zu einem Rasengleis kostenträchtig abgebrochen worden müsste und durch einen neuen Gleisunterbau zu ersetzen wäre.
Da die Gleiswendeanlage von großzügigen Grünflächen umgeben ist, schlägt die Verwaltung vor, diesem Vorschlag zu folgen.
Gleichzeitig wird der westlich von der Wendeschleife gelegene Verbindungsweg zur Begegnungsstätte in den Engstellen auf mindestens 2,50 m aufgeweitet und ausreichend beleuchtet. Die Kosten für diese Maßnahmen in Höhe von ca. 20.000 € sind von der Stadt zu tragen.
Luisenstraße
Die in der Mitte der Luisenstraße verlaufende Gleistrasse soll vollständig im gesamten Gleisaufbau auf Vorschlag der Verkehrs-GmbH zu einem Rasengleis umgebaut werden. Mit dem bereits in der Frankfurter Straße vorhandenen Rasengleis würde der gesamte Straßenzug vom Europaplatz bis zum Cyriaksring ein gleichmäßiges Straßenbild ergeben und ist daher sehr positiv zu bewerten.
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zu folgen.
Die Aufstellflächen im Bereich der östlichen Gleisanlagen vom Cyriaksring und des Fußgängerüberweges Juliusstraße werden im Zuge der Gleissanierung auf mindestens 2,50 m verbreitert. Die Kosten für diese Maßnahmen von ca. 30.000 € sind von der Stadt zu tragen.
Finanzierung:
Die Maßnahmen für die Gleissanierung werden von der Verkehrs-GmbH finanziert. Eine Zuschussfähigkeit wird dort geprüft. Für die städtischen stadtbahnbegleitenden Baumaßnahmen sind unter der Finanzposition 5S.660017.00.500.663 50.000 € im IP 2018 eingeplant.
