Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06808-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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06.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 24. Januar 2018 (18-06808) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig hat sich im Jahr 2017 an der landesweiten Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt beteiligt und aus dem Förderprogramm für kommunale LSBTI*-Projekte 5000,00 Euro beantragt und auch bewilligt bekommen.
Von diesen Mitteln wurde u. a. gemeinsam mit dem Verein für sexuelle Emanzipation e.V. ein Workshop veranstaltet, zu dem Vertreter und Vertreterinnen aller in Braunschweig bekannter LSBTI* - Gruppierungen eingeladen wurden.
Ein weiterer Austausch, allerdings noch keine weiteren konkreten Projekte, wurde miteinander vereinbart.
Zu Frage 2:
Das Thema „Charta der Vielfalt" wurde von der Verwaltung organisatorisch begleitet. Im Januar 2012 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig beschlossen, die „Charta der Vielfalt" zu unterzeichnen und damit Weltoffenheit und Toleranz zum Ausdruck zu bringen. Noch im selben Jahr konnte die Charta von der Stadt und auch den städtischen Gesellschaften mit Eigen- und Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Braunschweig unterzeichnet werden.
Mit der Unterzeichnung ging eine Selbstverpflichtung einher, u. a. zur Anerkennung der Vielfalt der Gesellschaft. innerhalb und außerhalb der eigenen Organisation, zur Wertschätzung der darin liegenden Potentiale, zum internen und externen Dialog sowie zu einer Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist.
Seit vielen Jahren bestehen „Leitlinien der Stadt Braunschweig über Führung und Zusammenarbeit", die u. a. einen respektvollen und toleranten Umgang der Dienstkräfte einfordern. Dies wird auch in der „Willkommensbroschüre der Stadt Braunschweig" deutlich gemacht, die allen neuen Dienstkräften und Auszubildenden zu Beginn ihrer Tätigkeit ausgehändigt wird.
Das zentrale Fortbildungsangebot enthält wiederkehrend Schulungsveranstaltungen zum Thema Diversity. In 2017 wurde dazu das Seminar „Vielfalt im Team - die Führungskraft als Diversity-Manager/in" angeboten.
Darüber hinaus finden alle Schulungen und Auswahlverfahren, insbesondere auch städtische Stellenbesetzungen, selbstverständlich diskriminierungsfrei statt. In externen Stellenausschreibungen findet sich u. a. folgender Text:
„In der Stadtverwaltung Braunschweig gehört der Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag."
Im Frühjahr 2015 hat sich aus der Mitarbeiterschaft heraus ein „Queeres Netzwerk'.' gegründet, das sich regelmäßig trifft und austauscht. Mit der Teilnahme z. B. am jährlichen „Sommerlochfestival | CSD Braunschweig" macht das Netzwerk auf LSBTl*-Anliegen aufmerksam und wirbt für Akzeptanz und Wertschätzung gegenüber der Vielfalt der sexuellen Orientierung und Geschlechter auch innerhalb der Stadtverwaltung Braunschweig.
In der Mitarbeiterzeitung WIR und im Intranet wird zum Thema und städtischen Aktivitäten wiederkehrend berichtet.
Soweit weitere Fragestellungen zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt innerhalb der Stadtverwaltung bestehen, ist die Stelle 10.19 Sozialbetreuung Ansprechpartner für Dienstkräfte, wovon auch Gebrauch gemacht wird.
Derzeit wird die Zuständigkeit und Ansprechpartnerfunktion für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig für LSBTl*-Themen geprüft.
Zu Frage 3:
Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, sind LSBTI*-Themen ebenso vielfältig wie vielfältig in der Verwaltung verankert. Mit der Festlegung der Zuständigkeit und Ansprechpartnerfunktion für Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Verwaltung wird das Thema weiter in den Fokus rücken. Selbstverständlich wird die Verwaltung die LSBTI*-Anliegen genauso in ihren Planungen berücksichtigen, wie die Anliegen anderer sozialer Gruppen, die sich für Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft einsetzen.
